Schwerlast-Lkw dürfen nicht mehr über die Saarbrücke fahren

Mettlach · Aufgrund aktueller Feststellungen ordnet der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) ab 28. Juni bis auf Weiteres eine Lastbegrenzung auf zwölf Tonnen für die Saarbrücke Mettlach an.

Ab 9 Uhr wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Fahrzeuge über zwölf Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur AS Merzig-Schwemlingen (5) geführt.

Umleitung ist ausgeschildert

Dort folgen sie der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt AS Schwemlingen (4). Über Wehingen, Tünsdorf, Orscholz und Weiten erreichen sie Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.

Für den übrigen Fahrzeugverkehr, inklusive Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sowie Busse des ÖPNV, bleibt die Brücke befahrbar. Der Verkehr wird über eine Ampel halbseitig am Baufeld vorbeigeführt. Die Abgrenzung der Fahrbahn zum Baufeld erfolgt durch die aufgestellte Betongleitwand.

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