Schwarzfahrer trotz Tickets?

Saarbrücken · Obwohl sie ein gültiges Ticket hatten, ist es mehreren SZ-Leserreportern passiert, dass sie von Kontrolleuren des Schwarzfahrens bezichtigt wurden. Kennen sich die Schaffner womöglich selbst nicht mit dem Ticketsystem aus?

Kürzlich berichteten wir über einen St. Wendeler, der trotz gültigen Tickets laut einer Bahnschaffnerin angeblich schwarz gefahren sein soll. Die Verkehrsmanagementgesellschaft Saar stellte dagegen klar, dass seine Verbundfahrkarte in allen Zügen gültig ist.

Daraufhin meldeten sich weitere SZ-Leser-Reporter, denen Ähnliches passiert ist: So wollte eine Frau aus Hanweiler kürzlich mit dem "Saarland/Rheinland-Pfalz-Ticket" der Deutschen Bahn nach Trier fahren. Bei einer Kontrolle in der Saarbahn habe ihr die Mitarbeiterin jedoch gesagt, dass die Fahrkarte nicht gültig sei und sie 60 Euro Strafe bezahlen müsse. Am Ende sei es bei einer Verwarnung geblieben, berichtet die SZ-Leserin. Am Saarbrücker Hauptbahnhof erhielt sie die Auskunft, dass das Ticket auf jeden Fall auch für die Saarbahn gelte. Da liegt die Vermutung nahe, dass die Schaffner und Kontrolleure in Zügen und Saarbahnen offenbar selbst nicht über das Ticketsystem des Verkehrsverbundes SaarVV Bescheid wissen. Ein SZ-Leser fragt sogar: "Oder stecken sich die Kontrolleure das Geld selbst ein, wenn die Fahrgäste nicht protestieren?"

Saar-VV-Sprecher Peter Gentes erklärt, die Tarifbestimmungen gäben genau vor, welche Sondertarife innerhalb des Verbundes gelten. So könnten etwa mit den Ländertickets der Bahn wochentags ab neun Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen ganztags alle Verkehrsmittel genutzt werden. Die Schulung der Kontrolleure sei originäre Aufgabe der einzelnen Unternehmen.

Bei der Saarbahn dauere die Ausbildung dieser Mitarbeiter im Schnitt drei Monate, erklärt die Pressestelle der Stadtwerke Saarbrücken . Zu der "sorgsamen" Schulung gehörten auch die Tarifbestimmungen. Bei der Kontrolle könnten sich die Kollegen immer ausweisen und würden Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis stets Quittungen über das Einkassieren des Bußgeldes in Höhe von 60 Euro ausstellen, erklärt die Sprecherin. So habe der Kunde immer einen Beweis für die Zahlung. Was die Verwaltung des einkassierten Bußgeldes anbelange, vertraue man den Mitarbeitern. Den von der SZ-Leserin geschilderten Fall könne das Unternehmen nicht nachvollziehen. Trotzdem sicherte die Pressestelle zu, den Sachverhalt zu überprüfen. Gleichzeitig warnte die Saarbahn vor Trittbrettfahrern, die sich als Kontrolleure ausgeben und vermeintliche Bußgelder einkassieren.

Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort