Schornsteinfeger filmte Azubis heimlich in der Dusche

Saarbrücken · Ein Ex-Schornsteinfegermeister, der heimlich seine Azubis beim Duschen gefilmt und kinderpornografische Bilder gesammelt hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht hat den Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

. Wegen Verletzung der Intimsphäre in 298 Fällen und dem Besitz von umfangreichem kinderpornografischen Material hat das Landgericht in zweiter Instanz einen früheren Bezirksschornsteinfegermeister zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Berufungsgericht deutlich unter der Strafe der ersten Instanz. Das Amtsgericht hatte den Mann im Januar 2013 noch zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für den Angeklagten gefordert.

Der 61-Jährige hatte sämtliche Taten zugegeben und sich bereit erklärt, seinen betroffenen Mitarbeiterinnen Schmerzensgeld in Höhe von jeweils mehreren tausend Euro zu zahlen. "Dieses Geld kann nicht mehr sein, als ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe mehrere seiner meist weiblichen Auszubildenden in der Dusche gefilmt. Damit habe er das Vertrauen der jungen Menschen grob ausgenutzt. Er habe sie heimlich mit Minikameras beobachtet, als sie sich absolut sicher fühlten. Das sei nicht spurlos an den Betroffenen vorbei gegangen. Einige hätten bis heute Probleme, fühlten sich unsicher oder verletzt. Sie hätten Beruf oder Arbeitsplatz gewechselt. Es falle ihnen sogar schwer, Vertrauen in ihren privaten Beziehungen aufzubauen.

Noch gravierender sei der Besitz der kinderpornografischen Bilder, so der Vorsitzende Richter weiter. Dort seien zum Teil Kleinkinder und Babys zu sehen. Wer solche Bilder besitze, der fördere den illegalen Markt für dieses Material und damit auch den sexuellen Missbrauch der Kinder.

Trotz alledem, so das Fazit des Gerichts, sei eine Haftstrafe ohne Bewährung nicht mehr angemessen. Der Mann habe die Jahre zurückliegenden Taten zugegeben. Er sei bereit, Schmerzensgeld zu zahlen und habe sich in Therapie begeben. Er habe seinen Kehrbezirk verloren und seinen Beruf aufgegeben. All dies wirke im Ergebnis strafmildernd.

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