Saarlands Richter werfen Ministerium Verfassungsbruch vor

Saarbrücken · Die saarländischen Richter und Staatsanwälte werfen dem Justizministerium einen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter vor. Der Grund ist, dass die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) erst ausgeschrieben werden soll, wenn der Amtsinhaber Roland Rixecker zum 1. November in den Ruhestand tritt. Der OLG-Präsident sei zugleich Vorsitzender eines Senats, teilte der Saarländische Richterbund mit. "Es ist einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung, dass das verfassungsrechtlich niedergeschriebene Recht auf den gesetzlichen Richter dann verletzt ist, wenn ohne Vorliegen sachlicher Gründe Maßnahmen zur Regelung der Nachfolge eines Vorsitzenden Richters nicht so rechtzeitig getroffen werden, dass ein nahtloser Übergang gewährleistet ist." Sachliche Gründe für die Verzögerung gebe es nicht, so der Richterbund. In Justizkreisen wird spekuliert, dass vor der Landtagswahl im März 2017 keine Entscheidung über die Rixecker-Nachfolge fallen werde.

Der Saarländische Richterbund moniert zudem, dass dem Landgericht Saarbrücken derzeit neun bis zehn Richter fehlen. Bei der Staatsanwaltschaft fehlten 16 Stellen. Die geplante Schaffung von fünf neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte sei "nur ein Minimum an Maßnahmen, um der weiterhin bestehenden Überlastung entgegenzuwirken", zumal 2013 bis 2016 bereits neun Stellen eingespart worden seien. Nicht erkennbar sei, wie die Schaffung dieser fünf neuen Stellen in Einklang zu bringen sei mit der Absicht der Landesregierung, am geplanten Stellenabbau von insgesamt 40 Richter- und Staatsanwaltsstellen festzuhalten. "Werden also ‚lediglich‘ 35 Stellen abgebaut?", fragt der Richterbund.

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