Saarlandmuseums-Skandal beschäftigt weiter die Gerichte

Saarbrücken · In der Affäre um den teuren Museumsanbau steht noch ein wichtiger Richterspruch aus. Entschieden werden muss, ob die Kündigungen des früheren Vorstands der Stiftung Kulturbesitz überhaupt rechtens waren oder ob ihm Gehalt nachgezahlt werden muss.

Die Museums-Affäre beschäftigt nicht nur den Landtags-Untersuchungsausschuss, sondern auch die Richter. Wie das Landgericht Saarbrücken der Saarbrücker Zeitung auf Nachfrage mitteilte, sind immer noch nicht alle Prozesse rund um den Museumserweiterungsbau (Vierter Pavillon) beendet. Noch nicht entschieden wurde über die Klage des früheren Vorstandes Ralph Melcher gegen seine Entlassung. Der Prozess läuft seit Juli 2013; Melcher soll rund 240 000 Euro von der Stiftung fordern. Die hatte ihm zwischen Oktober 2011 und März 2012 gleich vier Mal mit unterschiedlichen Begründungen gekündigt, unter anderem wegen Verdachts der Vorteilsnahme, grober Pflichtverletzung und Falschaussage. Hält nur eine dieser Kündigungen der arbeitsrechtlichen Prüfung stand, verliert Melcher jeden Anspruch auf Nachzahlung seines Gehaltes. Einklagen auf seinen früheren Vorstandsposten kann er sich nicht. Sein Vertrag ist Ende 2013 ausgelaufen. Wie die SZ erfuhr, hat Melchers Anwalt kurz vor der Urteilsverkündung einen Befangenheitsantrag gegen die Richter der 4. Zivilkammer gestellt.

Unabhängig davon ergingen Urteile der 3. Zivilkammer in zwei weiteren Museumsanbau-Verfahren, unter anderem im Honorar-Streit zwischen dem früheren Projektsteuerer Gerd Marx und der Stiftung (die SZ berichtete). In diesem Urteil finden sich auch Aussagen zum Verhalten Melchers als Vorstand. Nach Feststellung des Gerichtes haben Marx und Melcher "vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig" gehandelt und "zum Zwecke des Verstoßes gegen das Vergaberecht unerlaubt zusammengewirkt". Die Richter sind sicher, dass Melcher, der durch Rechtsanwälte aufgeklärt worden sei, Bescheid wusste, dass er gegen das Vergaberecht verstößt, wenn er der Marx GmbH Ergänzungsaufträge zur Fertigstellung des Anbaus erteilt. Er war sich nach Auffassung der 3. Zivilkammer der Illegalität seines Handelns bewusst, selbst wenn er, wie er behauptet, nur ausführte, was sein Dienstherr, die damalige Kuratorin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ), wollte. Der noch ausstehende Prozess, der die erste der vier Kündigungen zum Gegenstand hat, dreht sich genau um diese Fragen. Die Entlassung Melchers wurde nicht mehr von Stiftungs-Kuratorin Kramp-Karrenbauer, sondern von ihrem Nachfolger Minister Stephan Toscani (CDU ) durchgezogen.

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