Saarland widerspricht Geberländern

Saarbrücken · Ein Jahr nach der Klage Bayerns und Hessens gegen den Finanzausgleich hat das Saarland geantwortet. Die Regierung widerlegt alle Kritikpunkte der Klageländer – und untermauert dies erstmals mit konkreten Zahlen.

. Das Saarland hat die Frist des Bundesverfassungsgerichts zur Stellungnahme auf die Klage Bayerns und Hessens gegen den Länderfinanzausgleich exakt eingehalten. Bis Ende März 2014 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe den Ländern, die vom Finanzausgleich profitieren, Zeit gegeben. Die Argumente der im März 2013 von CSU- und CDU/FDP-Regierungen eingereichten Klage sieht Saar-Finanzminister Stephan Toscani (CDU) "sämtlich" als "unbegründet" an. "Nach Abzug der Finanzausgleichsmittel verfügt Bayern noch über Steuermittel, die um 300 Euro pro Einwohner höher sind als im Saarland", sagte Toscani gestern vor Journalisten in der Saarbrücker Staatskanzlei. Selbst nach dem Finanzausgleich, bei dem insgesamt acht Milliarden Euro von den Geber- zu den Nehmerländern jährlich verschoben werden, verfügten die Geberländer noch über eine deutlich bessere Finanzausstattung, so der Finanzminister. Das Saarland erziele im Schnitt der vergangenen Jahre etwa 100 Millionen Euro aus dem Länderfinanzausgleich, in diesem Jahr seien es wegen der Neuberechnung des demografischen Faktors nach der Bevölkerungszählung sogar etwa 128 Millionen Euro. Bayern habe 2012 etwa 2,9 Milliarden Euro mehr Steuern als 2011 eingenommen. "Davon flossen nur 300 Millionen in den Finanzausgleich. Es ist also nicht so, dass die Steuermehreinnahmen den Geberländern weggenommen werden", betonte Toscani. Zudem sei das Argument, dass die Gemeindefinanzkraft mit 64 Prozent zu stark berücksichtigt werde, falsch. Toscani sagte, diese müsse noch höher gewertet werden, weil die finanzschwachen Kommunen auch höhere Soziallasten zu stemmen hätten.

Prozessbevollmächtigter des Saarlandes ist der Finanz- und Staatsrechtler Rudolf Wendt, Professor an der Saar-Uni. Die Stellungnahme wird zunächst dem Rechnungshof und dem Landtag zur Kenntnis gegeben, ehe sie veröffentlicht wird. Toscani sagte, dass vor allem die hohen Defizite der saarländischen Kommunen und die Steuerausfälle durch die Arbeitspendler von und nach Lothringen und Luxemburg zur "überproportionalen Benachteiligung" des Saarlandes beitrügen. "Wir sind kein wirtschaftsschwaches Bundesland, liegen sogar vor Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in der Wirtschaftskraft pro Einwohner. Doch die Steuereinnahmen bleiben nicht im Lande", so Toscani. Zudem drücke der Schuldenstand von 13 Milliarden Euro. Die Ausgaben für Zinsen und Pensionsleistungen belaufen sich demnach jährlich aus eine Milliarde Euro.

Die Klage von Bayern und Hessen sei zudem ein "Widerspruch in sich", da beide Länder das bestehende Prozedere noch vor zehn Jahren für gut befunden und mit beschlossen hätten. Die Verhandlungen über eine Neuordnung des Finanzausgleichs, der 2019 endet, seien durch die Klage "belastet". Dennoch bleibe es das Ziel aller Beteiligten, einen neuen Länderfinanzausgleich noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag, spätestens Ende 2016, zu verabschieden.

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