Saarland kennt nur laxe Strafen für Schulschwänzer

Saarbrücken · Einige Eltern nehmen für den günstigeren Ferienflug auch ein paar versäumte Schultage in Kauf. Damit machen sie sich strafbar, denn Schwänzen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. In der Praxis werden Ferien-Verlängerer jedoch nur selten belangt.

 Wenn Familien wegen eines günstigen Urlaubsfluges ihre Kinder einen Tag früher aus der Schule nehmen, droht ihnen theoretisch ein Bußgeld. Foto: Weigel/dpa

Wenn Familien wegen eines günstigen Urlaubsfluges ihre Kinder einen Tag früher aus der Schule nehmen, droht ihnen theoretisch ein Bußgeld. Foto: Weigel/dpa

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Die letzten Tage vor den Ferien sind vielen Schülern die liebsten: Da wird ein Spaziergang unternommen, legen Lehrer DVDs ein oder gehen mit der Klasse frühstücken. "Da passiert doch eh nichts mehr", argumentieren manche Eltern - und entschuldigen damit manchmal auch, wenn sie schon ein paar Tage vor den Ferien in den Urlaub starten. So lässt sich häufig bares Geld sparen, sagt Christian Klein, Büroleiter im Saarbrücker Tui-Reise-Center. "Es macht sich durchaus bemerkbar, wenn man die Reise ein paar Tage früher ansetzt oder später heimkehrt." Klein demonstriert am Beispiel einer vierköpfigen Familie, dass diese fast 600 Euro spart, wenn sie schon drei Tage vor Sommerferienbeginn in den einwöchigen All-inclusive-Urlaub nach Mallorca aufbricht.

Doch wer mit seinen schulpflichtigen Kindern einen solchen Frühstart hinlegt, macht sich strafbar. Und zahlt, wenn er erwischt wird. Denn Schwänzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeldern geahndet. Im Regionalverband Saarbrücken wurden im vergangenen Jahr 47 Verfahren wegen Verstößen gegen die Schulpflicht eingeleitet, in der Stadt Saarbrücken waren es 26. Die Bußgelder lagen zwischen 60 und 300 Euro, sagt Thomas Blug, Sprecher der Stadt Saarbrücken .

"Beurlaubungen zu Urlaubszwecken sind aus unserer Sicht nicht zu tolerieren", sagt Marija Herceg, Sprecherin im Kultusministerium. Anders sehe es aus, wenn triftige Gründe für die Ferienverlängerung vorliegen, beispielsweise eine Kur oder Reha anstehe. "Da wären wir die Letzten, die sagen, das geht nicht", sagt Herceg. Fallzahlen, wie häufig im Saarland für verlängerten Urlaub geschwänzt wird, gibt es laut Ministerium nicht. "Das meiste schlägt bei uns gar nicht auf", sagt Herceg. Denn für Beurlaubungen vor den Ferien sei die Schulleitung zuständig, sie müsse gegebenenfalls auch einen Strafantrag stellen.

Solche Strafverfahren beträfen aber meist chronische Schulschwänzer , sagt Stadtsprecher Blug. Dass Ferien-Verlängerer in der Statistik auftauchen, sei eher unwahrscheinlich. Tatsächlich werde gegen Eltern , die ihre Kinder für den Urlaub schwänzen lassen, eher lax vorgegangen, sagt auch Arno Heinz, Vorsitzender der Vereinigung Saarländischer Schulleiter (VSS). Konsequenzen würden erst erwogen, wenn das Schwänzen vor den Ferien zur Dauereinrichtung werde. "Dann bitten wir die Eltern zum Gespräch und machen ihnen klar, dass das nicht geht." Meist reiche das auch aus.

An der Gemeinschaftsschule Wadgassen sind es von rund 700 Schülern zu den Oster- und Sommerferien "regelmäßig eine Handvoll", die aufgrund eines vorgezogenen Urlaubs fehlten, sagt Schulleiter Arno Heinz. Eher selten werde für den günstigen Mallorca-Flug geschwänzt. "Meist bitten Migrantenfamilien aus familiären Gründen um Beurlaubung, etwa wegen einer Hochzeit in der Heimat." In den meisten Fällen gebe die Schule solchen Anträgen auch statt. "Wenn so etwas ein Einzelfall bleibt und triftige Gründe vorliegen, sind wir da nicht so streng", sagt Arno Heinz.

Die Schulleiterin des Sulzbacher Theodor-Heuss-Gymnasiums, Gabriele Missy-Kallenbach, hat mit Schulschwänzern keine Probleme. "Solche Fälle kann ich in neun Dienstjahren an einer Hand abzählen", sagt sie. Der Grund sei eine "offensive Politik" beim Thema Schwänzen. "Ich mache den Eltern immer wieder klar, dass ich das nicht toleriere und die Polizei in solchen Fällen auch kontrolliert." Und auch am Saarbrücker Ludwigsgymnasium komme das Schwänzen vor den Ferien "extrem selten" vor, sagt Schulleiter Christian Heib. "Das ist wirklich unser geringstes Problem." Stellt die Schulleitung eine "illegale Ferienverlängerung" fest, gilt sie als unentschuldigtes Fehlen. "Wir würden das aber nicht über schlechte Noten bestrafen", sagt Schulleiter Heinz. "Das Kind hat ja meist keine Option, das entscheidet die Familie."

Auch am Saarbrücker Flughafen müssen Familien eher wenig befürchten. "Schulschwänzer aufzuspüren, gehört nicht zu unseren Aufgaben", sagt Dieter Schwan, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Bexbach. Im Saarland liege dazu kein Ersuchen des Kultusministeriums vor. Kontrollen gebe es ohnehin nur bei Flügen außerhalb des Schengen-Raumes, daher sei es "mehr als unwahrscheinlich", dass einem Beamten ein Schulschwänzer überhaupt auffällt. Wird doch einer erwischt, gehe eine Kontrollmitteilung ans Ministerium. Ausreisen ließe man Schulschwänzer dann aber trotzdem.

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