Saarland baut seine Gerichte um

Saarbrücken · Die zehn Amtsgerichte im Saarland sollen zwar erhalten bleiben, doch nicht mehr jedes Gericht soll sich um alle Rechtsgebiete kümmern. Größere Einheiten sollen auch bei den Arbeitsgerichten entstehen. Die Grünen fürchten bereits einen Verlust an Bürgernähe.

 SymbolbildLocation:Karlsruhe

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Foto: Uli Deck/dpa

Die schwarz-rote Landesregierung will im kommenden Jahr die rechtlichen Grundlagen für eine Reform der saarländischen Gerichte schaffen. Der Umbau betrifft die zehn Amts- und die drei Arbeitsgerichte. Eine Zusammenlegung von Amtsgerichten, wie sie nach den Vorgaben im Koalitionsvertrag von CDU und SPD aus dem Jahr 2012 geprüft werden sollte, wird es jedoch nicht geben. Justiz-Staatssekretärin Anke Morsch (SPD ) gab gestern im Justiz-Ausschuss des Landtages "ein klares Bekenntnis" zur Eigenständigkeit der zehn Amtsgerichte in Homburg, Lebach, Merzig (mit Außenstelle Wadern), Neunkirchen, Ottweiler, Saarbrücken , Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel und Völklingen ab, wie ihr Ressort mitteilte.

Ändern wird sich trotzdem etwas: Zwar sollen Bürger auch künftig in jedem Amtsgericht Anträge und Erklärungen abgeben können und auch für Betreuungssachen soll jedes Amtsgericht zuständig bleiben. Ansonsten aber sollen sich die Amtsgerichte , deren Richterstellen sich zwischen 2013 und 2020 von 113 auf 103 verringern sollen, stärker spezialisieren. "Wir prüfen derzeit, welche Rechtsmaterien - selbstverständlich ohne Verlust an Bürgernähe - in größeren Einheiten zusammengeführt werden können", sagte Morsch. Nach Angaben ihres Ressorts kommen für eine landesweite Zentralisierung etwa Landwirtschaftssachen, Honorar-, Urheberrechts-, Versicherungs- und Reisevertragsangelegenheiten sowie Wirtschaftsstrafsachen infrage.

"Wir wollen hinreichend große Einheiten schaffen, um eine kompetente Vertretung bei Urlaub oder Krankheit zu gewährleisten", sagte Morsch. Gerade die kleineren Gerichte - das kleinste Amtsgericht im Saarland hat gerade einmal vier Richter - seien angesichts immer komplexer werdender juristischer Materien auf mittlere Sicht nicht mehr in der Lage, alle Rechtsgebiete zu bearbeiten, erläuterte das Justizressort.

Bereits vor wenigen Wochen waren Pläne bekannt geworden, die drei Arbeitsgerichte in Neunkirchen (vier Richterstellen), Saarbrücken (vier) und Saarlouis (zwei) am Standort in der Saarbrücker Hardenbergstraße 3 zusammenzulegen (die SZ berichtete). Das "Gemeinsame Arbeitsgericht Saarland" soll es nach Morschs Worten ermöglichen, dass Verfahren zügiger bearbeitet werden und sich die Richter innerhalb des Arbeitsrechts stärker spezialisieren können.

Die bestehenden kleinen Einheiten führen nach Darstellung des Justizministeriums zu "erheblichen, über das Land ungleichmäßig verteilten Belastungsspitzen", wenn etwa ein größerer Betrieb in einem Arbeitsgerichtsbezirk schließt und viele Mitarbeiter entlässt oder wenn ein Unternehmen Zahlungsschwierigkeiten hat. Durch die Zusammenlegung der drei Arbeitsgerichte werde die Arbeitslast gleichmäßig auf viele Schultern verteilt.

Personal- und Richtervertretungen, die Rechtsanwaltschaft, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stünden einer Fusion der Arbeitsgerichte in Saarbrücken offen gegenüber, sagte Morsch.

Die Grünen sehen in der Zusammenlegung der Arbeitsgerichte jedoch "einen großen Verlust von Bürgernähe und eine Gefährdung des Rechtsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", wie Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Michael Neyses mitteilte. Er sprach von einer "Regelung zulasten der sozialen Gerechtigkeit". Sozial schwächer gestellten Bürgern dürften künftig keine längeren Anfahrtswege und höhere Fahrtkosten zugemutet werden. Neyses forderte eine Kosten-Nutzen-Analyse. In Saarlouis etwa befinde sich das Arbeitsgericht im Gebäude des Amtsgerichts. "Es würde also nicht einmal eine landeseigene Immobilie frei, die man veräußern könnte", so Neyses.

Staatssekretärin Anke Morsch bestritt, dass im Saarland nun ein Verlust der Bürgernähe drohe. Vielmehr werde die Bürgerfreundlichkeit durch eine effizientere Bearbeitung der Verfahren sichergestellt. Ihr Ministerium erklärte zudem, auch die Sozialgerichtsbarkeit, die häufig für Personen in besonderen sozialen Notsituationen zuständig ist, sei mit dem Gerichtsstandort Saarbrücken für alle rechtssuchenden Bürger gut zu erreichen.

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