Saarländer nach 23 Jahren des Kindesmissbrauchs angeklagt

Saarbrücken · Wird ein 48-Jähriger nach mehr als zwei Jahrzehnten von seiner Vergangenheit eingeholt? Seit dieser Woche steht er als Angeklagter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Nötigung vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe sich 1992 an einem dreijährigen Mädchen vergangen.

Sie war die Freundin seiner Tochter und kam öfter zum Spielen in seine Wohnung. Dort soll es mehrfach zu sexuellen Übergriffen gekommen sein.

Ein weiterer Vorwurf betrifft die Nötigung seiner früheren Freundin. Er gaukelte ihr angeblich vor, dass sie Probleme mit der Justiz habe und er seine Beziehungen zur Staatsanwaltschaft spielen lassen könne. Später erzählte er, dass er sie da rausgezogen habe. Dafür schulde sie ihm etwas: sexuelle Dienste. Acht Mal soll er diese in Anspruch genommen haben.

Der Mann ist heute als Detektiv tätig. Beide Taten bestreitet er mit großer Entschiedenheit. Im Fall des Kindesmissbrauchs kam die inzwischen erwachsene junge Frau als Zeugin zu Wort. Sie konnte wegen der seelischen Belastungen dem Angeklagten nicht gegenübertreten. Das Gericht ordnete eine Videovernehmung aus einem Nebenraum an. Ihre Aussagen bestätigten die Vorwürfe der Anklage. Die Geschehnisse aus ihrer Kindheit verfolgten sie seit Jahren. Mit 13 habe sie mit ihrer Mutter darüber sprechen wollen, doch die habe die Sache abgetan. Erst jüngst habe sie sich in ärztliche Behandlung begeben.

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