Saar-Professor weist „Luftnummer“ nach

Saarbrücken/Koblenz/Mainz · Der Pensionsfonds in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig. Christoph Gröpl hat das Urteil erstritten.

 Uni-Professor Christoph Gröpl Foto: Oliver Dietze

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Foto: Oliver Dietze

Die rheinland-pfälzische Landesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat seit vergangener Woche ein dickes Problem. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz hat den Pensionsfonds für Landesbeamte und mit ihm auch den Doppelhaushalt 2014/2015 teilweise für verfassungswidrig und nichtig erklärt (Az. VGH N 2/15). Erstritten hat das Urteil ein Professor aus dem Saarland: Christoph Gröpl, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanz- und Steuerrecht an der Universität des Saarlandes.

Gröpl war in dem Verfahren vor dem VGH, das sich über zwei Jahre hinzog, Verfahrensbevollmächtigter der CDU-Fraktion im Mainzer Landtag. Die Fraktion unter ihrer Vorsitzenden Julia Klöckner war in dem Normenkontrollverfahren Antragstellerin. Der gebürtige Bayer, der seit dem Jahr 2003 in Saarbrücken lehrt, hatte bereits 2011 und 2013 als Prozessbevollmächtigter der Opposition im Landtag von Nordrhein-Westfalen erreicht, dass der dortige Verfassungsgerichtshof zwei Haushaltsgesetze für nichtig erklärte.

Weil auf die Bundesländer immense Pensionslasten zukommen, sammelte Rheinland-Pfalz seit 1996 zunächst mit Einsparungen Geld für spätere Pensionen in einem neuen Fonds an. 2006 drang der damalige Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) auf die Umwandlung der Zuführungen in Darlehen. Mittlerweile umfasst der Fonds auf dem Papier rund fünf Milliarden Euro. Aber: "Der Pensionsfonds lieh das Geld, das er vom Land erhielt, sofort und ganz überwiegend wieder an das Land zurück, und zwar in Form von Schuldscheinen", erklärt Gröpl. Damit sei der Pensionsfonds eine "Luftnummer", er helfe bei der Finanzierung der Pensionen überhaupt nicht weiter. "Und es ist noch schlimmer", sagt Gröpl: "Die Konstruktion des Pensionsfonds ermöglichte es dem Land Rheinland-Pfalz, unzulässigerweise die Staatsverschuldung zu erhöhen und damit die Schuldenbremse zu umgehen."

Verfahrensbevollmächtigter in einem Verfassungsstreitverfahren zu sein, bei dem es um fünf Milliarden Euro gehe, sei "keine Alltagsangelegenheit", sagte Gröpl. In dem Verfahren seien jeweils Schriftsätze von 60 bis 70 Seiten ausgetauscht worden. Allein das Urteil umfasse 57 Seiten. Seine Benennung als Verfahrensbevollmächtigter und das siegreiche Urteil fasst Gröpl als "Kompliment für das hohe Niveau der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes" auf.

Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) will die Altersversorgung für die Beamten nun neu regeln. In der lange umstrittenen Frage gebe es nun Rechtssicherheit. "Meine Aufgabe ist es jetzt, die nötigen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen", sagte sie. Klar sei, dass es in Zukunft steigende Versorgungsausgaben gebe, worauf sich das Land vorbereiten müsse.

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