Saar-LBS will vorerst keine weiteren Bausparverträge kündigen

Saarbrücken · Die LBS Saar will auch nach dem BGH-Urteil vorerst keine hochverzinsten Bauspar-Altverträge kündigen. Das sagte LBS-Chef Dirk Hoffmann heute im Gespräch mit der "Saarbrücker Zeitung". "Wir werden jetzt erstmal das Urteil des Bundesgerichtshofs prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden", sagt er.

 Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungen gut verzinster Bausparverträge bestätigt. (Symbolbild)Location:Sieversdorf

Der Bundesgerichtshof hat die Kündigungen gut verzinster Bausparverträge bestätigt. (Symbolbild)Location:Sieversdorf

Foto: Patrick Pleul (dpa-Zentralbild)

Gestern hatte der BGH entschieden, dass Bausparkassen Verträge kündigen können, wenn die sogenannte Zuteilungsreife bereits seit zehn oder mehr Jahren erreicht ist. (AZ: XI ZT 185/16 u.a.) Die Zuteilungsreife bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Bausparer Anspruch auf ein Darlehen hat. Unstrittig war bisher, dass übersparte Verträge gekündigt werden können, bei denen die angesparte Summe die Bausparsumme übersteigt. Diese hatte auch die LBS Saar in der Vergangenheit gekündigt.

Hoffmann begrüßt das BGH-Urteil, weil es " den Sinn des Bausparens noch einmal klar gestellt hat". Das Ziel sei es, günstige Kredite zum Bauen zu sichern. Trotzdem will er sich heute noch nicht festlegen, ob auch die LBS Saar Verträge kündigen will, die nur wegen der hohen Zinsen von den Kunden gehalten werden. "Betriebswirtschaftlich wäre das für uns natürlich eine Entlastung, aber es zählen ja auch andere Faktoren bei einer solchen Entscheidung", sagt er.

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