Rotoren müssen in Brutzeit stoppen

Saarbrücken · Zum Schutz der Vögel vor Windrädern hat die Landesregierung bislang in zwei Fällen Betriebseinschränkungen angeordnet. Die Behörden legten unter anderem Abschaltzeiten fest und untersagten eine Ernte vor Mitte Juli, „um den Anlockeffekt in der Hauptgefährdungsphase während der Hauptbrutzeit zu unterbinden“, wie das Umweltministerium der SZ mitteilte.

Dies gilt für neun in den Jahren 2009 und 2010 genehmigte Anlagen.

Es könne im Einzelfall vorkommen, dass beantragte Windkraftanlagen aus Artenschutzgründen nicht genehmigt werden. Als Beispiele nennt das Ministerium die Windparks Kerlingen und Perl-Schneeberg.

Erst kürzlich war ein Rotmilan im französischen Teil des Bliesgaus Opfer des Rotorenschlages einer Windkraftanlage geworden - es war binnen Jahresfrist bereits der zweite an dieser Anlage getötete Rotmilan. Laut Ministerium gehört der Rotmilan nach dem Mäusebussard zu den mit am häufigsten gefundenen Schlagopfern an Windrädern. Im Saarland gab es den Angaben zufolge bisher zwei Funde: einen Rotmilan-Totfund während des Zuges im Oktober und einen Schwarzmilan-Totfund im Mai, beide Male auf frisch umgepflügten Äckern, die kurzfristig besonders attraktive Nahrungshabitate bieten. Es sei jedoch "von einer gewissen Dunkelziffer" auszugehen, so das Ministerium. Im Saarland gibt es einen "Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung". Er wurde erstellt von der staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland und dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

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