Richter weisen Klagen von Kulturstiftung und Ex-Projektsteuerer ab

Saarbrücken · Ein Prozess und zwei Verlierer: Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat, so Pressesprecher Sigurd Wern, die Klage der Firma von Gerd Marx, Projektsteuerer beim Saarbrücker Museumsanbau (Vierter Pavillon), gegen die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz abgewiesen.

Marx wollte noch 468 000 Euro an angeblich ausstehendem Honorar haben. Die Stiftung hatte auf diese Klage mit einer Widerklage reagiert und die Rückzahlung von Honoraren in der Größenordnung von 729 000 Euro gefordert. Dabei soll es um überhöhte Honorare oder die Bezahlung nicht erbrachter Leistungen gehen. Die Richter wiesen auch diese Klage ab. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Von den Verfahrenskosten muss Marx 39 Prozent und die Stiftung 61 Prozent tragen.

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