Richter verhandeln über Millionen-Streit um Museums-Anbau

Saarbrücken · Zweite Runde im juristischen Streit um den Vierten Pavillon: Die Stiftung Kulturbesitz will Geld vom Ex-Vorstand und vom Ex-Projektleiter. In erster Instanz wurden ihre Klagen abgewiesen. Nun ist das Oberlandesgericht am Zug.

 Der Vierte Pavillon der Modernen Galerie in Saarbrücken Foto: B&B

Der Vierte Pavillon der Modernen Galerie in Saarbrücken Foto: B&B

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. Vor dem Oberlandesgericht in Saarbrücken hat die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz offenbar schlechte Karten. Gestern wurde dort in zwei Zivilprozessen verhandelt, in denen die Stiftung gegen ihren Ex-Vorstand Ralph M. und ihren Ex-Projektsteuerer Gerd M. klagt. Die Stiftung fordert insgesamt 730 000 Euro Schadensersatz wegen angeblich überhöhter Zahlungen an den Projektsteurer. Der klagt auch und will von der Stiftung angeblich ausstehende Honorare von 468 000 Euro. In erster Instanz beim Landgericht wurden diese Klagen rund um den Neubau des Vierten Pavillons der Modernen Galerie in Saarbrücken abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat dazu gestern erklärt, dass es diese Urteile im Ergebnis nach derzeitigem Stand wohl bestätigen wird. Ihre endgültigen Entscheidungen wollen die Oberrichter Ende Juli und Anfang August verkünden.

Rund sechs Jahre nach dem Spatenstich für den Vierten Pavillon wäre damit klar, dass am Ende der Steuerzahler die Zeche zahlen muss. Dabei schienen im Jahr 2009 noch alle mit dem angeblich etwa 17 Millionen Euro teuren Anbau zufrieden zu sein: die Stiftung und ihr kulturell hoch gebildeter, aber in Bausachen unerfahrener Vorstand, das Kultusministerium und der Projektsteuerer. Der hatte den Millionauftrag ohne die erforderliche EU-weite Ausschreibung bekommen. Warum? Antwort der Richter erster Instanz: Angeblich habe ein Ex-Minister und Kurator der Stiftung gewünscht, dass M. den Auftrag bekommt. Und alle hätten dabei wohl mitgemacht.

Aber dann wurde neu gerechnet, die Baukosten wurden immer höher, der Bau wurde zeitweise gestoppt und dürfte zwischenzeitlich über 30 Millionen Euro teuer werden. Also gab es ab 2011 Streit unter den alten Freunden. Der Vorstand und der Projektsteuerer wurden aus ihren Positionen entfernt und verklagt. Aber das Landgericht winkte ab. Nach dessen Einschätzung hatten die Stiftung, ihr Vorstand und der Projektsteuerer gemeinsam gegen die Regeln der Auftragsvergabe verstoßen. Damit seien die Verträge null und nichtig. Und keiner könne vom anderen etwas verlangen.

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