Richter verhängen Wochenendarrest für falsches Alibi

Saarbrücken/Saarlouis · Eine junge Frau hat einem Bekannten ein falsches Alibi gegeben. Er war in eine Schlägerei verwickelt und hatte auf einen am Boden Liegenden eingetreten. Wahrheitswidrig hatte sie jedoch vor Gericht ausgesagt, dass er unbeteiligt dabeigestanden habe.

Das Landgericht Saarbrücken hat sich kürzlich in einem Berufungsprozess mit einem Fall von einer vorsätzlichen Falschaussage befasst. Eine junge Frau (23) gab einem Bekannten ein falsches Alibi. Sie behauptete, er habe bei einer Schlägerei die ganze Zeit unbeteiligt bei ihr am Auto gestanden. In Wirklichkeit aber hat er bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Parkplatz mit Anlauf einem am Boden Liegenden ins Gesicht getreten.

Der Täter ist inzwischen verurteilt, aber auch der Frau wurde wegen der Falschaussage der Prozess gemacht. Sie war zur Tatzeit 20 Jahre alt. Daher erhielt sie nach Jugendstrafrecht als Sanktion einen Wochenendarrest. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Angestrebt wurde von ihr eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht.

Vor dem Landgericht konnte die Frau jetzt das Gericht und die Staatsanwältin von einer Bestrafung nach dem Jugendstrafrecht überzeugen. Sie hat mit 17 das Elternhaus verlassen. Es gab ständig Reibereien mit dem neuen Ehemann ihrer Mutter. Nach der Fachoberschule absolviert sie jetzt eine vierjährige Berufsausbildung, die sie voraussichtlich im kommenden Jahr abschließen wird. Sie lebt vom Kindergeld und dem Unterhalt des leiblichen Vaters. Nach einem Hinweis des Richters nahm die Staatsanwältin die Berufung zurück. Die Verfahrenskosten trägt die Landeskasse. Um den Wochenendarrest in Lebach aber kommt sie nicht herum.

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