Richter setzen Hugo Lacour wieder auf freien Fuß

Saarbrücken · Hugo Lacour (71) kommt heute als freier Mann zu seinem Prozess im Landgericht. Der Haftbefehl gegen ihn wegen schweren Raubs wurde außer Vollzug gesetzt. Er muss sich jetzt noch wegen Drogenbesitzes verantworten.

 Hugo Lacour gestern Abend nach der Entlassung aus der Haft in der JVA Saarbrücken. Foto: bub

Hugo Lacour gestern Abend nach der Entlassung aus der Haft in der JVA Saarbrücken. Foto: bub

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. Nach drei Monaten in Untersuchungshaft ist der ehemalige Saarbrücker Unterweltkönig Hugo Lacour (71) wieder auf freiem Fuß. Eine Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat am Mittwochnachmittag den Haftbefehl gegen den Franzosen außer Vollzug gesetzt. Eine Begründung dazu gab es nach Angaben von Pressesprecherin Christiane Schmitt nicht. Lacours Verteidiger Walter Teusch betonte gegenüber unserer Zeitung, mit Blick auf die noch verbliebene Anklage wegen Drogenbesitzes im Ausland sei es "unverhältnismäßig", seinen Mandanten weiter in Haft zu lassen. Die Strafkammer hatte zuvor dem Antrag des Staatsanwaltes zugestimmt, das Verfahren wegen versuchten schweren Raubes einzustellen.

Im Gericht war auch zu hören, dass der stark angegriffene Gesundheitszustand Lacours für die Kammer ein Grund für die Freilassung gewesen sei. Lacour ist nach Angaben seines Anwaltes schwer krebskrank. Teusch betont aber: "Mein Mandant ist haft- und verhandlungsfähig." Anlass, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, sei einzig, das rechtswidrige Verhalten der Ermittler gewesen. Lacour war verdeckten Ermittlern auf den Leim gegangen. Einer der verdeckt agierenden Kripobeamten hatte ihm auch den Tipp für den fingierten Raubüberfall gegeben.

Lacour muss sich nach seiner Haftentlassung regelmäßig bei der Polizei melden. Heute muss er vor dem Landgericht zum Auftakt seines Prozesses erscheinen. Am ersten Verhandlungstag soll nur die Anklage wegen Besitzes von Drogen in nicht geringen Mengen und Beihilfe zum Drogenhandel verlesen werden. In den Niederlanden war der Franzose im Juli 2013 mit 6,5 Kilo Marihuana im Kofferraum seines Audis gestoppt worden. Lacour räumt den Besitz ein, bestreitet allerdings, Beihilfe zum Drogenhandel geleistet zu haben. Das Gericht muss die Frage klären, ob ein Franzose in Deutschland bestraft werden kann, weil er in den Niederlanden kiloweise Drogen besessen hat.

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