Richter ordnet in Totschlags-Prozess Gutachten an

Saarbrücken · Im Prozess um den Tod eines Obdachlosen hat das Schwurgericht gestern eine psychiatrische Untersuchung des 52-jährigen schwerbehinderten Angeklagten angeordnet. Der Mann aus Saarbrücken-Brebach bestreitet den Vorwurf des Totschlags.

Seit Anfang Januar wird verhandelt. Im Mai 2013 hatte der Angeklagte Notarzt und Polizei gerufen, weil ein Bekannter schwerverletzt und ohnmächtig in seiner Wohnung liege. Er habe den Obdachlosen aus Mitleid bei sich aufgenommen. Am Vorabend sei er mit einer blutenden Wunde am Kopf bei ihm aufgetaucht. Er habe ihn übernachten lassen. Nach den polizeilichen Ermittlungen soll jedoch der Angeklagte seinen Besucher getötet haben, er soll ihn mit einer Vase auf den Kopf geschlagen haben.

Die Verteidigung will offensichtlich darauf hinaus, dass der Angeklagte auf Grund seiner körperlichen Verfassung überhaupt nicht in der Lage war, einen Menschen so schwer zu verletzen. Er benutzt einen Rollator, um sich fortzubewegen. Dazu bestätigte gestern ein Polizeikommissar, dass der Angeklagte sich schwerlich ohne Hilfsmittel bewegen konnte. Jetzt soll der Angeklagte in der Untersuchungshaft gerichtspsychiatrisch untersucht werden. Das Gutachten wird am 8. April vorgetragen.

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