Richter erweitern Haftbefehl gegen terrorverdächtigen Syrer

Saarbrücken · Hassan A., der am Neujahrstag unter Terrorverdacht inhaftierte Friseur aus Damaskus, bleibt vorerst weiter in Untersuchungshaft. Die erste Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts hat gestern eine Haftbeschwerde des 38-Jährigen, die gegen die Inhaftierung wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung gerichtet war, als unbegründet verworfen. Die Richter erweiterten nach Angaben von Gerichtssprecherin Christiane Schmitt zudem den Haftbefehl um den Vorwurf des "Sichbereiterklärens zur Begehung eines Mordes". Hier droht ein Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Nach Auffassung der Strafkammer gebe es "gewichtige Indizien" dafür, dass der gelernte Friseur, der zuletzt in einem Zimmer in der Bergstraße im Saarbrücker Stadtteil Burbach lebte, ernsthaft Anschläge für die Terrormiliz IS (Islamischer Staat) geplant habe. So soll er sich gegenüber einer Kontaktperson des IS in einem Internetchat bereit erklärt haben, Sprengstoffanschläge mit Fahrzeugen zu begehen. Konkret soll er angeboten haben, mit als Polizeieinsatzwagen getarnten Autos in deutschen Großstädten und im benachbarten Ausland Bombenanschläge an belebten Plätzen zu verüben. Seine Aussage, er habe dies nur vorgespielt, um Geld vom IS zu erhalten, das er für seinen kranken Vater benötigte, wertet das Gericht als Schutzbehauptung. Spezialeinsatzkräfte hatten in der Nacht zu Silvester die Unterkunft des Syrers gestürmt.

 In diesem Haus in Saarbrücken-Burbach lebte der 38-jährige Syrer seit August. Foto: Becker & Bredel

In diesem Haus in Saarbrücken-Burbach lebte der 38-jährige Syrer seit August. Foto: Becker & Bredel

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Hassan A., der am Neujahrstag unter Terrorverdacht inhaftierte Friseur aus Damaskus, bleibt vorerst weiter in Untersuchungshaft. Die erste Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts hat gestern eine Haftbeschwerde des 38-Jährigen, die gegen die Inhaftierung wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung gerichtet war, als unbegründet verworfen.

Die Richter erweiterten nach Angaben von Gerichtssprecherin Christiane Schmitt zudem den Haftbefehl um den Vorwurf des "Sichbereiterklärens zur Begehung eines Mordes". Hier droht ein Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Nach Auffassung der Strafkammer gebe es "gewichtige Indizien" dafür, dass der gelernte Friseur, der zuletzt in einem Zimmer in der Bergstraße im Saarbrücker Stadtteil Burbach lebte, ernsthaft Anschläge für die Terrormiliz IS (Islamischer Staat) geplant habe.

So soll er sich gegenüber einer Kontaktperson des IS in einem Internetchat bereit erklärt haben, Sprengstoffanschläge mit Fahrzeugen zu begehen. Konkret soll er angeboten haben, mit als Polizeieinsatzwagen getarnten Autos in deutschen Großstädten und im benachbarten Ausland Bombenanschläge an belebten Plätzen zu verüben.

Seine Aussage, er habe dies nur vorgespielt, um Geld vom IS zu erhalten, das er für seinen kranken Vater benötigte, wertet das Gericht als Schutzbehauptung. Spezialeinsatzkräfte hatten in der Nacht zu Silvester die Unterkunft des Syrers gestürmt.

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Marius Müller, der Hassan A. verteidigt, kündigte an, er werde weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht einlegen.

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