Richter erweitern Haftbefehl gegen Syrer wegen Terrorverdachts

Saarbrücken · Der 38 Jahre alte Syrer Hassan A., der am Neujahrstag wegen Verdachts der Terrorismusfinanzierung inhaftiert wurde, bleibt vorerst weiter im Gefängnis. Die erste Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken lehnte jetzt eine Haftbeschwerde als unbegründet ab. Gerichtssprecherin Christiane Schmitt teilte zudem mit, dass der Haftbefehl gegen den syrischen Flüchtling, der zuletzt in der Bergstraße in Saarbrücken Burbach lebte, noch erweitert wurde.


Dabei geht es um den Vorwurf des "Sichbereiterklärens zur Begehung eines Mordes" Hier droht ein Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Nach Auffassung der Strafkammer gebe es "gewichtige Indizien" dafür, dass der gelernte Friseur ernsthaft Anschläge für die Terrormiliz IS (Islamischer Staat) geplant habe. So soll er sich gegenüber einer Kontaktperson des IS in einem Internetchat bereit erklärt haben, Sprengstoffanschläge mit Fahrzeugen zu begehen. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung hatte er konkret angeboten, mit als Polizeieinsatzwagen getarnten Fahrzeugen in deutschen Großstädten und im benachbarten Ausland die Bombenanschläge zu verüben. Seine Aussage, er habe dies nur vorgespielt, um Geld vom IS zu erhalten, das er für seinen kranken Vater benötigte, wertet das Gericht als Schutzbehauptung.
Der Saarbrücker Rechtsanwalt Marius Müller, der den Syrer verteidigt, erklärte gegenüber der der SZ, er werde weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) einlegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort