Richter erklären 24-jährigen Brandstifter für schuldunfähig

Saarbrücken. Nach mehreren Verhandlungstagen hat am Freitag das Landgericht in Saarbrücken die Unterbringung eines 24-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Vier Fälle von Brandstiftungen in Merchweiler wurden ihm zur Last gelegt, doch bestraft werden konnte er nicht: Wegen seines Geisteszustands ist er für schuldunfähig erklärt worden

Saarbrücken. Nach mehreren Verhandlungstagen hat am Freitag das Landgericht in Saarbrücken die Unterbringung eines 24-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Vier Fälle von Brandstiftungen in Merchweiler wurden ihm zur Last gelegt, doch bestraft werden konnte er nicht: Wegen seines Geisteszustands ist er für schuldunfähig erklärt worden.Der Angeklagte hatte eine Vorliebe für Feuerwehrautos. Er soll nachts Feuerwehrfahrzeugen im Einsatz gefolgt sein, Brände fotografiert und die Bilder ins Internet gestellt haben. Bei der Polizei war er bekannt, weil er Notrufe missbraucht haben soll. Aber man hielt ihn für harmlos.Im Januar und Februar dieses Jahres gab es in Merchweiler mehrere Brände. Papiermülltonnen wurden nachts angezündet, in einer Nacht brannte gar ein Auto. Fahrzeug und Carport wurden zerstört. Der Angeklagte hatte Ärger mit dem Besitzer, weil der ihm den Diebstahl seiner Zeitung vorgeworfen hatte. Vor der Polizei hat der Angeklagte alle Brandstiftungen zugegeben, auch vor einem Richter. Ein paar Tage war er im Gefängnis in Saarbrücken, dann brachte man ihn in die Klinik für Forensische Psychiatrie in Merzig, wo er jetzt auf unbestimmte Zeit bleiben muss.Offenbar unter dem Eindruck des Eingesperrtseins hat der junge Mann sein Geständnis widerrufen. Er entschuldigte sich, dass er falsche Geständnisse abgelegt hatte. Sein Verteidiger vertritt die Ansicht, dass seine Täterschaft nicht erwiesen sei und beantragte Freispruch. Staatsanwaltschaft und Gericht waren dagegen von seiner Schuld überzeugt. Bestraft werden konnte er wegen seines Geisteszustandes nicht, aber die Öffentlichkeit soll vor weiteren Taten geschützt werden. "Wir ziehen Sie aus dem Verkehr, weil wir Angst haben", hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. jht

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