Rasende Radler sind die große Ausnahme

Saarbrücken · Radfahrer dürfen in der Saarbrücker Bahnhofstraße nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Die meisten halten sich offenbar daran, denn die Kontaktpolizei sagt generell: Es gibt keine Probleme mit den Radlern.

 Jan Messerschmidt, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in Saarbrücken, fährt in der Bahnhofstraße langsam an den Fußgängern vorbei. Foto: Iris Maurer

Jan Messerschmidt, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs in Saarbrücken, fährt in der Bahnhofstraße langsam an den Fußgängern vorbei. Foto: Iris Maurer

Foto: Iris Maurer

Radfahrer, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten, aber auch Autofahrer, die Radwege zuparken, müssen seit 1. April ein höheres Bußgeld zahlen. Der Begriff des "Kampfradlers", der die Städte unsicher macht, geistert seitdem durch die Medien. Gibt es den überhaupt und auch in der Bahnhofstraße?

Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth ist überzeugt: "Es gibt Radfahrer, die Fußgänger als Slalomstangen benutzen." Das gelte aber nicht für alle Radler. "Dass in der Bahnhofstraße furchtbar gerast wird, kann man nicht sagen", meint Wohlfarth, der selbst oft mit dem Zweirad unterwegs ist. Er findet die höheren Bußgelder trotzdem richtig. "Einige Radfahrer denken, sie sind die besseren Verkehrsteilnehmer. Das ist inakzeptabel." Auch Unfälle, an denen Radler beteiligt sind, könnten für Fußgänger schwerwiegende Folgen haben, erklärt Wohlfarth. Für die Bahnhofstraße gelte: Radfahrer dürfen durchfahren, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Wenn sie deutlich schneller unterwegs sind, dürfe das Ordnungsamt aber nicht eingreifen, sondern nur die Polizei.

Thomas Rehlinger, Leiter der Kontaktpolizei St. Johann, redet Klartext: "Wir haben keine Probleme mit Radfahrern in der Stadt." Das gelte auch für die Bahnhofstraße. Und wenn ein Radler mal zu schnell in der Fußgängerzone unterwegs sei, hielten die Beamten ihn an und wiesen darauf hin, dass nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt sei. Nur einen Unfall hätten die Polizisten im vergangenen Jahr dort aufnehmen müssen, als sich ein Fußgänger schwer verletzte, teilt Jürgen Altmeyer vom Landespolizeipräsidium mit. Allerdings sei der Radler geflüchtet, ohne sich um den Fußgänger zu kümmern.

Jürgen Wohlfarth kündigte an, dass die Stadtverwaltung stärker gegen das Parken auf Radwegen vorgehen wolle. Er gibt zu, dass die Verwaltung hier mehr machen müsse.

Die Zahl der Mitarbeiter der Verkehrskontrolle solle noch in diesem Jahr von 20 auf 40 verdoppelt werden. Schärfere Kontrollen würden sicher eine abschreckende Wirkung haben. Wohlfarth: "Hier geht es nicht um mehr Einnahmen, sondern um mehr Ordnung." Jan Messerschmidt, Sprecher des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) in Saarbrücken, fordert auch mehr Kontrollen. Denn das Zuparken der Radwege wie zum Beispiel in der Bleichstraße sei gefährlich, weil die Zweiradfahrer dann auf den Teil der Straße ausweichen müssen, auf dem die Autos fahren. "Den Autofahrern ist oft nicht klar, wie gefährlich das ist", erklärt Messerschmidt. Dass es Verstöße von Radfahrern in der Bahnhofstraße gibt, glaubt auch Messerschmidt. Die dürften aber nicht dramatisiert werden: "Diese Verstöße sind nicht wirklich gravierend, sondern ein gefühltes Problem." Viele Fußgänger würden oft erschrecken, wenn ein Radfahrer an ihnen vorbeifährt. Er findet mehr Polizeipräsenz wichtiger als ein höheres Bußgeld.

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HintergrundHier einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog: Wer den Radweg nicht benutzt oder in falscher Richtung unterwegs ist, muss mit einer Verwarnung von 20 Euro (bisher 15 Euro) rechnen, Fahren ohne Licht kostet 20 statt 15 Euro. Autofahrer, die einen Radweg zuparken, zahlen 20 bis 30 Euro statt bisher 15 bis 20 Euro. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, ist die Strafe jeweils höher.Der Saarbrücker Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth weist noch auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1995 hin. Radfahrer und Fußgänger seien in Fußgängerzonen nicht gleichberechtigt, sondern Radfahrer dürften Fußgänger nicht gefährden und müssten im Zweifel warten. sm

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