Radler müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen

Saarbrücken · Leser-Reporter Friedrich Maßen beschwert sich über Fahrradfahrer. Fast jeden Tag stelle er fest, dass Radfahrer in der Innenstadt auf Bürgersteigen fahren.

 Die Stadt Saarbrücken erlaubt Radfahrern, durch die Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zu fahren. symbolfoto: dpa/Emily Wabitsch

Die Stadt Saarbrücken erlaubt Radfahrern, durch die Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zu fahren. symbolfoto: dpa/Emily Wabitsch

Die Radler hätten ihn schon mehrfach gefährdet. Seiner Meinung nach sollte das Ordnungsamt solche Fahrradfahrer anhalten - zumal viele auch keinen Helm tragen würden. Dürfen Radfahrer auf Bürgersteigen fahren? Die Pressestelle der Polizei erklärt, dass auch das Verhalten der Fahrradfahrer kontrolliert wird. Radwege oder die Straße müssten benutzt werden, sonst drohe Radfahrern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. "Fußgängerzonen werden mit dem Zeichen 242 angeordnet. Solche Bereiche dürfen nicht von Radfahrern befahren werden", erklärt die Pressestelle der Polizei. Bei Verstößen drohe Fahrradfahrern 15 Euro Verwarnungsgeld. In der Bahnhofstraße dürfen Radfahrer aber ausdrücklich mit Schrittgeschwindigkeit fahren, erklärt Stadtpressesprecher Thomas Blug. Die Radfahrer müssten aber so fahren, dass sie keine Fußgänger behindern oder gefährden. Das tun die Radler in der Regel auch, sagte kürzlich die Kontaktpolizei St. Johann in der SZ. Nach Angaben der Polizeipressestelle gibt es keine Helmpflicht für Radfahrer. Sie empfiehlt aber, einen Helm zu tragen, da ein Unfall schwere Folgen für Fahrradfahrer haben kann.

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