Qualitätssicherung bei freien Trägern der Jugendhilfe

Kreis Neunkirchen · . „Der Schutz der Kinder steht im Vordergrund des Bundeskinderschutzgesetzes, der Landkreis trifft daher mit allen freien Trägern von Jugendhilfemaßnahmen derzeit Vereinbarungen, um dies sicherzustellen“, informiert Neunkirchens Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider.



Bereits im Jahr 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz Minderjähriger vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen, wie die Kreisverwaltung mitteilte. Folglich sind alle öffentlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, mit den freien Trägern entsprechende Vereinbarungen zu schließen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses unter anderem für Mitarbeiter in der Jugendarbeit erforderlich ist.

Im letzten Jahr wurde im Landesjugendhilfeausschuss eine Trägervereinbarung verabschiedet. Diese legt fest, dass ab dem zweiten Halbjahr nur noch Maßnahmen von Trägern gefördert werden, mit denen eine entsprechende auf Landes- oder Kreisebene Vereinbarung geschlossen wurde. Aus diesem Grund weist Landrätin Cornelia Hoffmann-Bethscheider darauf hin, dass der Landkreis Neunkirchen derzeit die im Landkreis tätigen Vereine und Verbände im Bereich der Jugendarbeit anschreibt und diesen eine Trägervereinbarung zukommen lässt.

Die Vereinbarungen sollen von den Vereinen bis Ende Juni dem Kreisjugendamt Neunkirchen unterzeichnet zurückgegeben werden, denn nur dann kann weiterhin eine Förderung erfolgen. Eventuell erforderliche erweiterte Führungszeugnisse müssen die Träger selbst beibringen, so die Kreisverwaltung. Den freien Trägern wird ein Übergangszeitraum von sechs Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung eingeräumt.

Alle erforderlichen Formulare und Informationen stehen auch auf der Internetseite des Kreises www.landkreis-neunkirchen.de zum Download bereit.

Weitere Informationen unter Telefon (06824) 9 06 72 60 und 9 06 71 45.

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