Psychisch Kranker soll Frau beraubt haben

Saarbrücken · Vor dem Saarbrücker Landgericht muss sich ein 32-Jähriger wegen Raubes verantworten. Im November 2012 soll er in Saabrücken eine Frau überfallen haben. Der Angeklagte leidet an einer psychotischen Störung.

Ein 32 Jahre alter Mann aus Saarbrücken steht als mutmaßlicher Räuber vor dem Saarbrücker Landgericht. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, im November 2012 eine Frau überfallen und beraubt zu haben. Ein bisher Unbekannter soll zudem an der Tat beteiligt gewesen sein.

Die Frau befand sich abends auf der Berliner Promenade in Höhe eines Juweliergeschäftes auf dem Weg Richtung Altstadt. Plötzlich soll der Angeklagte aufgetaucht sein, sie in den Schwitzkasten genommen und zu Boden geworfen haben. Dann entriss der Täter ihr die Handtasche mit ihren Dokumenten und dem Geldbeutel mit zirka 80 Euro Bargeld und flüchtete. Aufgrund des Sturzes war die Frau mehrere Tage krankgeschrieben und musste sich wegen psychischer Folgen in eine Traumatherapie begeben. Die erbeutete Handtasche wurde einen Tag später in einem Sex-Shop in der Kaiserstraße aufgefunden. Das Bargeld fehlte.

Der Angeklagte bestreitet die Tat mit Entschiedenheit. Er verteidigt sich gewandt mit höflichen Worten, dennoch klingen seine Ausführungen verworren. Er weist darauf hin, dass es zahlreiche Alibi-Zeugen gebe und, dass er an diesem Tag mit seiner ehemaligen Verlobten zu Hause war und eine bestimmte Fernseh-Sendung gesehen habe. Davor habe ihm seine Mutter ein Abendessen bereitet. Zudem habe er damals an einem Kreuzbandriss gelitten und stark gehumpelt.

Einstweilen ist der Angeklagte in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Im Prozess wird es auch darum gehen, ob er dort zwangsweise untergebracht wird. Sein Arzt sagte über ihn als Zeuge, er leide an einer psychotischen Störung. In der Klinik sei er ein Musterpatient, und nehme zuverlässig die verordneten Medikamente was eher ungewöhnlich sei. Aus medizinischer Sicht müsse er nicht in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Sein Verteidiger hat eine Bescheinigung vorgelegt, wonach sich seine Angehörigen bereits erfolgreich um eine ambulante Behandlung bemüht haben.

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