Polizist wegen Skandal-Video im Internet verurteilt

Saarbrücken · Ein nicht offizielles Polizei-Video von der Saar zeigt auf Youtube einen gefesselten Mann, der nicht bei sich ist und voller Wut Unsinn redet. Nun stand der Polizist, der den Film per Privathandy aufgenommen haben soll, vor Gericht.

Wegen Verrats von Dienstgeheimnissen hat das Amtsgericht Saarbrücken einen 44-jährigen Polizisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt. Nach Feststellung des Richters hatte der Beamte der Polizeidienststelle Saarbrücken /St. Johann mit seinem privaten Handy einen Mann nach dessen Festnahme wegen Verdachts des Ladendienstahls gefilmt. Der Verdächtige stand offenbar völlig neben sich und schimpfte vor sich hin. Im Hintergrund sind Geräusche und Lachen zu hören. Das aus Sicht des Gerichts illegal angefertigte Video soll der Beamte via Bluetooth an Privathandys von Kollegen seiner Dienstgruppe weitergeleitet haben. Damit habe er das Video und die Kontrolle darüber aus der Hand gegeben. Dies sei die verbotene Weitergabe von Dienstgeheimnissen.

Irgendwie landete das Video dann unter dem Titel "Da kotzt er" bei Youtube. Es wurde kopiert, kommentiert und für einen Rap-Song benutzt. Mehr als 250 000 Mal wurden die Beiträge aufgerufen. Aus Sicht des Oberstaatsanwaltes sind dies 250 000 Fälle, in denen das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mannes verletzt worden ist. Dieses Risiko hätte der Polizist sehen müssen, als er das Video im Mai 2010 an Kollegen weitergab.

Wie das Video zu Youtube gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Dazu ein Ermittler: Das Video sei im Juni 2013 von einem Schüler aus Mönchengladbach auf Youtube gestellt worden. Der Junge habe einen Verwandten im Saarland, der den Film über mehrere Stationen über die Internetplattform Whatsapp bekommen habe. Dann verliere sich die Spur. Der Zeuge weiter zum Einsatz privater Handys im Dienst: Das sei damals toleriert worden. Ein Vorgesetzter des Angeklagten habe schriftlich bestätigt, dass die "Nutzung privater Gegenstände Standard" sei. Das gelte für Handys oder Taschenlampen und beim Anfertigen von Fotos oder Videos . Hier könne die technische Ausstattung der Polizei nicht mit Privat-Geräten mithalten.

Für den Oberstaatsanwalt ist dies keine Entschuldigung: Wenn das Saarland arm sei und man Privathandys benutzen müsse, dann sollte genau geregelt werden, was zu tun ist. Wie man mit den sensiblen Daten umgehen muss, an wen man sie etwa wie weitergeben darf. Aber dieses Nachdenken, diese Selbstkontrolle funktioniere im konkreten Fall offenbar nicht. Das zeige die deutliche Präsenz von Polizeiautos vor dem und etwa 20 großteils uniformierten Polizisten im Gericht. Hier sitze eine fast komplette Dienstgruppe, die ihrem angeklagten Kollegen offenbar den Rücken stärken will. Der Anklagevertreter dazu: "Das können Sie machen. Machen sie frei und gehen sie in den Prozess." Zuruf aus dem Zuschauerraum: "Wir haben frei." Antwort des Staatsanwaltes: "Dann kommen Sie mit dem Privatauto."

Am Ende folgte das Gericht der Linie des Oberstaatsanwaltes, der allerdings eine höhere Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt hatte. Dazu der Richter: Der Angeklagte habe vor Gericht zwar geschwiegen. Er habe sein Tun aber bei einer ersten Vernehmung durch einen Kollegen eingeräumt. Das reiche für eine Verurteilung. Der Verteidiger sieht das anders. Er hatte Freispruch beantragt, prüft nun Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort