Polizei stoppt Video-Überwachung

Saarbrücken. Wegen einer fehlenden Zulassung für ein Geschwindigkeits-Messgerät hat die saarländische Polizei ein ziviles Kontrollfahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte ein Sprecher der Landespolizeidirektion. Das Fahrzeug mit der betreffenden Technik war seit Mai 2008 im Einsatz, um Temposünder per Video zu überführen

 Per Videokamera geht die Saar-Polizei gegen Raser vor. Eines der Kontrollfahrzeuge wurde jetzt aus dem Verkehr gezogen. Foto: dpa

Per Videokamera geht die Saar-Polizei gegen Raser vor. Eines der Kontrollfahrzeuge wurde jetzt aus dem Verkehr gezogen. Foto: dpa

Saarbrücken. Wegen einer fehlenden Zulassung für ein Geschwindigkeits-Messgerät hat die saarländische Polizei ein ziviles Kontrollfahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte ein Sprecher der Landespolizeidirektion. Das Fahrzeug mit der betreffenden Technik war seit Mai 2008 im Einsatz, um Temposünder per Video zu überführen. Bis Februar dieses Jahres wurden nach Angaben des Innenministeriums 757 Bußgeldbescheide nach Verstößen erlassen, die von dem Gerät namens "Provida" gemessen worden waren.

Ob Temposünder Aussicht auf Einstellung ihrer Verfahren haben, ist ungewiss. "Es gibt keinerlei Hinweise auf fehlerhafte Mess-Ergebnisse in der Vergangenheit", heißt es dazu aus dem Ministerium: "Die Anlagen sind lediglich aus formalen Gründen nicht mehr eichfähig." Auch die Polizei spricht von einem "Formalakt". Nach Angaben des Sprechers hat die Herstellerfirma in die Messanlage eine höherwertige Kamera-Zoom-Kombination eingebaut, die noch nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen worden ist. Im Saarland sei dieser Zoom - anders als in anderen Bundesländern, wo ebenfalls Fahrzeuge stillgelegt wurden - aber nicht zum Einsatz gekommen. Dennoch sind dem Ministerium zwei Einsprüche bekannt, die sich auf die Provida-Problematik beziehen. "Die Entscheidung der Amtsgerichte bleibt abzuwarten", heißt es zu möglichen Konsequenzen der ungeklärten Rechtslage.

Der Saarbrücker Rechtsanwalt Joachim Giring empfiehlt, sich bei einem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen und Einspruch einzulegen, da eine Überprüfung des Messgeräts durch einen Sachverständigen noch ausstehe. Diese Prüfung könnte Monate dauern.

Zwischen Innenministerium und der Zentralen Bußgeldbehörde wurde inzwischen vereinbart, bis zur Klärung der Sachlage bei den betroffenen, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren die Verfolgung vorsorglich ruhen zu lassen. Die allermeisten der über 750 Bußgeldbescheide sind laut Ministerium bereits rechtskräftig geworden. Man geht davon aus, dass die Zulassung durch die PTB spätestens in zwei Wochen vorliegen wird. "Es gibt keinerlei Hinweise auf fehlerhafte Mess-Ergebnisse."

Eine Sprecherin des Innenministeriums

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