Polizei im Saarland setzt seit Juli Drohnen ein

Saarbrücken · In mehreren Ländern setzt die Polizei unbemannte Drohnen ein, die aus der Luft filmen oder Fotos machen – seit Juli auch im Saarland. Die Linke sieht darin einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Die oberste Datenschutzbehörde des Landes sieht das anders.

 Eine Drohne der Polizei fliegt am 08.10.2012 bei einer Pressevorführung in Hannover.Location:Hannover

Eine Drohne der Polizei fliegt am 08.10.2012 bei einer Pressevorführung in Hannover.Location:Hannover

Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Die saarländische Polizei setzt seit Juli Polizeidrohnen ein, sogenannte UAS-Pol ("Unmanned Aircraft System-Police"). Dabei handelt es sich um unbemannte Flugobjekte, die per Funk oder Satellit ferngesteuert werden und Foto- oder Videoaufnahmen machen. Die Polizei besitzt mehrere Drohnen und hat sie bereits mehrfach eingesetzt. Wie viele Geräte es sind, wie sie ausgestattet sind und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden, wollte die Polizei nicht sagen. "Wir wollen den Einsatzwert nicht gefährden", erklärte Sprecher Stephan Laßotta.

Die Linke im Landtag kritisierte die Verwendung von Drohnen und forderte Transparenz bei den Einsatzzielen und klare Regeln für den Einsatz. Birgit Huonker , innenpolitische Sprecherin der Fraktion, sagte: "Diese Drohnen mögen der Polizei im Einzelfall helfen, es darf aber nicht vergessen werden, dass sie zum Großteil völlig Unschuldige ins Visier nehmen." Ihr Einsatz stelle einen "gravierenden Eingriff" in die Privatsphäre der Bürger dar.
Kein Einsatz bei Demos

Das Innenministerium widerspricht: Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei die Drohne vergleichbar mit Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, die Polizisten im Einsatz machen, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die Datennutzung sei an die rechtlichen Bestimmungen gebunden. Das Unabhängige Datenschutzzentrum des Saarlands habe zudem bestätigt, dass es gegen den Einsatz der Flugobjekte keine Bedenken gebe.

Nach Angaben des Ministeriums werden die Drohnen nicht bei Versammlungen, also Demonstrationen oder Kundgebungen, eingesetzt. Das Versammlungsgesetz würde dies zwar theoretisch zulassen, so die Sprecherin, doch die Polizei verzichte ausdrücklich darauf.

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