Piraten wollen sich in „Elefantenrunde“ einklagen

Saarbrücken · Die Piraten wehren sich gegen den Ausschluss von der TV-Runde der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl am 26. März. "Wir wollen uns da reinklagen", sagte der Landesvorsitzende der Piratenpartei, Gerd Rainer Weber, am Freitag. Das habe der Vorstand beschlossen. Es könne nicht sein, dass der SR die im Landtag vertretenen Piraten nicht einlade, weil ihr nach Umfragen keine Aussichten auf einen Wiedereinzug eingeräumt werden.

 Die Saar-Piraten wehren sich gegen den Ausschluss von der TV-Diskussionsrunde der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl im Saarland.Location:Kiel

Die Saar-Piraten wehren sich gegen den Ausschluss von der TV-Diskussionsrunde der Spitzenkandidaten zur Landtagswahl im Saarland.Location:Kiel

Foto: Bodo Marks (dpa)

Der SR teilte mit, er habe zur TV-Runde am 16. März Spitzenkandidaten jener Parteien eingeladen, denen Umfragen zufolge "sichere oder realistische Chancen für den Einzug in den nächsten Landtag vorausgesagt" würden. Dazu zählten CDU, SPD, Linke, AfD, Grüne und FDP. Bei der Landtagswahl 2012 hätten Umfragen bei den Kriterien für eine Einladung zur TV-"Spitzenrunde" keine Rolle gespielt, so Weber. "Damals hat man uns trotz Umfragewerten, die uns den Einzug prognostizierten, die Teilnahme verwehrt, weil wir nicht im Landtag waren." Der SR erklärte, er lasse sich bei der Vorberichterstattung zur Wahl "vom Grundsatz der so genannten abgestuften Chancengleichheit leiten". Über einen Anwalt wollen die Piraten eine einstweilige Anordnung erwirken, damit sie noch teilnehmen können.

Am Freitag entschied das Saar-Verwaltungsgericht, dass der SR die NPD nicht zum Spitzenduell einladen muss und wies mehrere NPD-Eilanträge zurück. Das Konzept des SR verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Parteien, teilte das Gericht mit. Eine Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu einer stärkeren Berücksichtigung der NPD, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sei, bestehe nicht. Die NPD kann binnen zwei Wochen gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

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