Opfer wollte anstelle des Täters ins Gefängnis

Saarbrücken. Vor dem Landgericht hat gestern der Prozess um einen fast tödlichen Schuss in Orscholz begonnen. Ein Kurde soll im Juni 2009 versucht haben seinen Schwiegersohn zu töten. Wenige Tage später stellte er sich der Polizei

Saarbrücken. Vor dem Landgericht hat gestern der Prozess um einen fast tödlichen Schuss in Orscholz begonnen. Ein Kurde soll im Juni 2009 versucht haben seinen Schwiegersohn zu töten. Wenige Tage später stellte er sich der Polizei. Offenbar hat das Opfer dem Täter verziehen, denn nach Darlegungen der Verteidigung hat sich der Schwiegersohn sogar erboten, als Austausch für den Angeklagten in Untersuchungshaft zu gehen. Das ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Dafür mache er jetzt Geschenke, um dem Schwiegervater den Aufenthalt im Gefängnis zu erleichtern.Laut Staatsanwaltschaft hat sich am 25. Juni 2009 in Orscholz folgendes zugetragen: Nach verbalen Provokationen und Beleidigungen gegen die Tochter und die Ehefrau des Angeklagten suchte der den in der Nachbarschaft wohnenden Schwiegersohn auf. Vor dem Haus schrie er herum und versuchte ein schweres Eisentor zum Hofraum zu öffnen. Als der Schwiegersohn auf dem Balkon erschien, fiel der Schuss, gerade als der sich abwenden wollte. Er wurde in den Rücken getroffen, das Projektil trat am Bauch wieder aus. Tagelang rangen die Ärzte um das Leben des Mannes. Der Angeklagte flüchtete zunächst. Auf Bitte der drei Verteidiger erklärten sich Staatsanwaltschaft und Gericht zu einer Verständigung im Strafprozess bereit. Für den Fall eines Reue zeigenden Geständnisses und eines versöhnenden Täter-Opfer-Ausgleichs sicherte die Kammer einen Strafrahmen zwischen drei Jahren und vier Monaten und vier Jahren zu. Daraufhin gestand der Angeklagte den Angriff. Die Beleidigungen habe er als Familienoberhaupt nicht hinnehmen können. Täter und Opfer hätten sich inzwischen versöhnt und sich gegenseitig entschuldigt. Das Urteil wird am Freitag erwartet. jht

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