Operation Straßenstrich in der Dr.-Vogeler-Straße

Saarbrücken · SZ-Leserinnen beschweren sich über die Prostituierten, die sich auf der Dr.-Vogeler-Straße in Saarbrücken mit eindeutigen Gesten den vorbeifahrenden Männern anbieten. Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth verspricht, dass Stadt und Polizei diese Dinge abstellen – denn das Ordnungswidrigkeitengesetz verbiete „grob ungehöriges Benehmen“.

Die beiden Frauen mustern scheinbar gleichgültig den Autostrom, der sich auf der Dr.-Vogeler-Straße durch das Deutschmühlental schiebt. Als sie einen Mann am Steuer sehen, schmiegen sie sich aneinander und verfallen in kräftige rhythmische Zuckungen. Sie werben, von der Armut aus Rumänien an den deutschen Straßenstrich getrieben, um Kunden für ein schnelles Geschäft mit dem Sex.

Standort nahe Hauptfriedhof

Etwa 50 sind es inzwischen. Dass einige davon ausgerechnet in der Nähe des Saarbrücker Hauptfriedhofs um Kundschaft werben, hat eine Zeugin dieser Szenen zu einem Hilferuf an Oberbürgermeisterin Charlotte Britz veranlasst. Darin steht: "Erst waren es nur zwei bis drei. Aber zwischen 15 und 18 Uhr, während ich zum Friedhof fahre, stehen mittlerweile jedes Mal mehr Frauen, zeitweise bis zu 15, an der Straße und entblößen sich schon, wenn man in die Nähe kommt. Es ist unerträglich." Zumal dann, wie es in dem Brief an Britz weiter heißt, wenn "man noch vor zwei Minuten in großer Trauer vor dem Grab des geliebten Menschen stand. Es werden von Woche zu Woche mehr, und es graut einem schon, wenn man vom Friedhof kommt oder hinfährt. Man muss doch ein bisschen die Not und das große Leid der Menschen berücksichtigen, die gerade vom Friedhof kommen und einen lieben Menschen oder gar ein Kind zu Grabe getragen haben."

Jürgen Wohlfarth, Rechtsdezernent der Stadt Saarbrücken, kann die Verfasserin des Hilferufs verstehen. Aber er erinnert als Jurist auch an die Möglichkeiten und Grenzen, die das Gesetz Stadt und Polizei beim Vorgehen gegen den Straßenstrich zieht. Einschreiten könne die Stadt nicht gegen die Prostitution an sich, denn sie sei nicht verboten.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz verbiete aber "grob ungehöriges Benehmen", etwa wenn eine Frau mit nacktem Busen um Kunden werben sollte. Um genau solche Szenen künftig zu verhindern, gehe die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Polizei und dem Hurenhilfsverein Aldona auf die Frauen zu.

Ein Fall für die Polizei

"Das muss man jetzt angehen. Wir werden das nicht treiben lassen, sondern die Auswüchse beseitigen", kündigt Wohlfarth an.

Er warnt aber Bürger davor, auf eigene Faust juristisch gegen die Szene vorzugehen. "Das Problem wird immer sein, die Handlung nachzuweisen. Das dazugehörende Verfahren wird für den Zeugen auch nicht angenehm. Solche Sachen sind etwas für die Observation durch die Polizei." Zumal der Versuch, die Frauen in eindeutigen Posen zu fotografieren und die Aufnahmen an die Polizei zu mailen, vor Gericht scheitern könne.

"Es ist Sache der Polizei, solche Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen", sagt Wohlfarth. Andererseits lasse ihn und seine Kollegen auch das Leid nicht kalt, das sich hinter dem Straßenstrich für die Frauen verbirgt. "Das bedrückt uns schon. Die Prostitution sollte von der Straße verschwinden."

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