Obstbrände auf dem Prüfstand

Schmelz/Merzig-Wadern · In diesem Jahr findet die 20. Obstbrand-Prämierung des Verbandes der Gartenbauvereine und der Landwirtschaftskammer am Mittwoch, 7. Mai, statt. Dafür können noch Proben eingereicht werden.

Für die 20. Obstbrand-Prämierung des Verbandes der Gartenbauvereine Saarland/Rheinland-Pfalz und der Landwirtschaftskammer für das Saarland am Mittwoch, 7. Mai, können Obst- und Gartenbauvereine, die eine vereinseigene Brennerei bewirtschaften, Privatbrennereibesitzer und Stoffbesitzer noch Proben anstellen.

Die Brände werden von den Juroren sensorisch - also nach Geschmack, Geruch und Aussehen - bewertet. Aus den Ergebnissen der Prämierung können Rückschlüsse auf die Qualität der Erzeugnisse gezogen werden. Die Leitung der Bewertungskommissionen übernehmen Gerd Scholten, Institut für Önologie und Kellerwirtschaft am DLR-Mosel Bernkastel-Kues und Klaus Hagmann, promovierter Gärungstechnologe und Fachautor.

Keine Mischbrände zugelassen

Die vorhandenen Mengen und die Flaschenanzahl der angestellten Produkte sind anzugeben. Für Obstbrände, die mit Gold, Silber oder Bronze bewertet werden, werden Urkunden ausgestellt, die den Teilnehmern im Rahmen einer Feierstunde überreicht werden. Für diese Obstbrände erhalten die Brennereien unmittelbar nach der Prämierung entsprechend der vorhandenen Flaschenanzahl Gold-, Silber- oder Bronzeplaketten. Die Plaketten sind selbstklebend. Der Preis pro Plakette wird bei ca. 0,10 Euro zuzüglich Versandkosten liegen.

Die eingereichten Obstbrände müssen folgende Bedingungen erfüllen: Nur Brände aus der Brennsaison 2012/2013 oder 2013/2014 sowie artenreine beziehungsweise sortenreine Kernobst-, Steinobst- oder Beerenobstbrände (keine Mischbrände) sind zugelassen (sortenreine Brände entsprechend deklarieren). Der Alkoholgehalt muss zwischen 38,5 und 45 Prozent liegen. Die Angaben auf den Etiketten müssen exakt stimmen und die Losnummer enthalten. Die Abweichung zu den Angaben auf dem Etikett darf maximal plus/minus 0,3 Prozent betragen. Die Proben, in 0,7 oder Ein-Liter-Flaschen, müssen mit den für den Verkauf vorgesehenen Etiketten versehen und original verschlossen sein. Mengenangaben und Angabe der Flaschenanzahl sind erforderlich. Proben werden nicht zurückgegeben.

Proben bis 16. April einreichen

Die Proben müssen bis spätestens Mittwoch, 16. April, beim Verband der Gartenbauvereine, Hüttersdorfer Straße 29, in Schmelz eingereicht werden. Für Obst- und Gartenbauvereine kostet das Anstellen der Proben jeweils fünf Euro. Für Privatbrenner und Stoffbesitzer kostet das Anstellen einer Probe 15 Euro.

www.gartenbauvereine.de/

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