NPD darf im Saarbrücker Schloss feiern

Saarbrücken · Der Regionalverband Saarbrücken muss der rechtsextremen NPD für ihren Neujahrsempfang den Festsaal des Saarbrücker Schlosses überlassen. Das hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden. Es ließ das Argument des Regionalverbandes, dass durch den NPD-Empfang ein Imageschaden drohe und andere Veranstalter das Schloss künftig meiden könnten, nicht gelten.

 Saarbrücker Schloss

Saarbrücker Schloss

Foto: bub

Zuletzt hatte der Regionalverband verhindert, dass der NPD-Politiker Peter Richter in seiner Funktion als (fraktionsloses) Mitglied der Regionalverbandsversammlung einen Neujahrsempfang im Festsaal durchführen kann (die SZ berichtete). Nachdem Richter vor dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof gescheitert war, trat der NPD-Kreisverband Saarbrücken als Veranstalter des Neujahrsempfangs auf. Vor dem Verwaltungsgericht ließ er sich von Richter, einem Rechtsanwalt mit besten Verbindungen in die Bundessspitze der Partei, vertreten.

Das Verwaltungsgericht entschied, der NPD-Kreisverband habe bei der Überlassung öffentlicher Einrichtungen "prinzipiell einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien". Der Festsaal sei auch schon anderen Parteien für Neujahrsempfänge überlassen worden. Daher müsse auch der Regionalverband der NPD den Saal "zu den üblichen Bedingungen" zur Verfügung stellen.

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