NPD-Anwalt Richter scheitert mit Klage vor Verfassungsgerichtshof

Saarbrücken · . Peter Richter (NPD ), Mitglied der Regionalverbandsversammlung, ist gestern mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Regionalverbandsdirektor Peter Gillo (SPD ) vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) des Saarlandes gescheitert.

Richter, der als Anwalt auch die Bundes-NPD vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertritt, wollte vor dem VGH durchsetzen, dass Gillo ihm den Festsaal oder andere Räume des Saarbrücker Schlosses für seinen Neujahrsempfang zur Verfügung stellt. Dieses Ansinnen hatte Gillo dem Rechtsextremen mit dem Hinweis darauf verwehrt, dass Richter fraktionslos sei. Der NPD-Anwalt hatte dagegen bereits vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht geklagt, war aber bei den beiden Saarlouiser Gerichten ebenfalls gescheitert (die SZ berichtete). Beide Gerichte argumentierten, dass Richter die Räume auch nicht als Privatmann mieten könne, da diese nur für "Privat- oder Erwerbszwecke", nicht aber für "Öffentlichkeitsarbeit" zur Verfügung stünden. Der VGH unter Vorsitz des Präsidenten Roland Rixecker begründete die Ablehnung von Richters Antrag im Verfassungsstreitverfahren damit, dass dem NPD-Mann keine schwer wiegenden Nachteile entstünden. Er könne seine Arbeit auch zu anderer Zeit als zum Jahreswechsel vorstellen und sei nicht auf die Räume des Regionalverbandes angewiesen.

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