Neuer Streit um Schulschließungen

Die Debatte um mögliche Schulschließungen hat neue Nahrung erhalten. Entgegen einer Aussage von Ministerpräsident Peter Müller (CDU) könnte das Land Schließungen derzeit auch gegen den Willen der Schulträger durchsetzen.

 Erneut wird das Thema Schulschließungen debattiert. Noch in guter Erinnerung: Die Grundschulreform brachte 2005 viele Eltern, Schüler und Lehrer auf die Straße. Unser Archiv-Bild zeigt eine Demo vor dem Saar-Landtag. Foto: Becker & Bredel

Erneut wird das Thema Schulschließungen debattiert. Noch in guter Erinnerung: Die Grundschulreform brachte 2005 viele Eltern, Schüler und Lehrer auf die Straße. Unser Archiv-Bild zeigt eine Demo vor dem Saar-Landtag. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken. Der Streit um mögliche Schulschließungen spitzt sich zu. Ungeachtet einer gegenteiligen Aussage von Ministerpräsident Peter Müller erlaubt die geltende Rechtslage Schulschließungen auch gegen den Willen der Schulträger - also der Gemeinde oder des Landkreises. Müller hatte am 12. August 2008 vor der Landespressekonferenz angekündigt, das Schulordnungsgesetz noch vor der Landtagswahl so zu ändern, dass Schließungen nur noch mit Billigung der Schulträger möglich sind. Zu dieser Änderung ist es nach SZ-Recherchen aber nie gekommen - auch nicht im Mai 2009, als das Gesetz wegen der Schulbuchausleihe geändert wurde.Dessen ungeachtet sagte Müller am Dienstag voriger Woche in einem Streitgespräch mit SPD-Landeschef Heiko Maas: "Wir haben das Schulordnungsgesetz geändert. Die Änderung des Schulordnungsgesetzes beinhaltet, dass Schulstrukturmaßnahmen nur noch möglich sind gemeinsam mit den Schulträgern. Das heißt, bereits die Ausgestaltung des Gesetzes paraphiert, dass es Schulschließungen verordnet durch die Landesregierung im Bereich der weiterführenden Schulen nicht geben kann."

Im Gesetz heißt es dagegen, dass das Land über Schulschließungen nur ein "Benehmen" mit dem Schulträger, nicht aber ein "Einvernehmen" mit ihm herstellen muss. Ein "Benehmen" bedeutet, dass das Land den Schulträger nur nach seiner Meinung fragen muss, sich dann aber über dessen Votum hinwegsetzen kann. Nur wenn das Wort "Einvernehmen" im Gesetz stünde, könnte der Schulträger gegen Schulschließungen ein Veto einlegen.

Regierungssprecher Thomas Diehl erklärte dazu auf SZ-Anfrage, die von Müller im August 2008 angekündigte Änderung des Schulordnungsgesetzes werde "nach der Landtagswahl unmittelbar von der CDU-geführten Landesregierung umgesetzt". Man habe die Gesetzesänderung in einer Kabinettssitzung "besprochen". Sie sei Gegenstand von Müllers Regierungserklärung zur Bildungspolitik gewesen und sei ein "wesentlicher Bestandteil" des CDU-Programms zur Landtagswahl. Mit Blick auf die durch den Wahltermin "drohende Diskontinuität" habe man das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr vor der Wahl eingeleitet. Das Wort "Diskontinuität" besagt, dass Gesetzesvorhaben, die vor einer Parlamentswahl nicht mehr verabschiedet werden, danach automatisch verfallen. In diesem Fall müsste das gesamte Gesetzgebungsverfahren nach der Wahl von Neuem beginnen.

Die Landeselterninitiative für Bildung erklärte unter Verweis auf Prognosen des Bildungsministeriums zum Rückgang der Schülerzahlen, dass in den nächsten sechs Jahren über 70 Schulen in ihrer Existenz gefährdet seien, weil sie nicht mehr die vom Gesetz geforderte Klassenzahl vorweisen könnten. SPD-Landeschef Maas erklärte dazu, die Zahlen der Elterniniative bestätigten seine Vermutung, dass Müller Pläne für weitere Schulschließungen "in der Schublade" habe. Der Regierungschef plane einen "neuen Wahlbetrug".

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