Neue Regeln fürs Einkaufen

Saarbrücken · Zum 13. Juni ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten, worüber wir in unserer gestrigen Ausgabe berichteten.

Um Verbraucher bei einer Reihe von Kaufvereinbarungen besser vor versteckten Kosten zu schützen, greifen neue gesetzliche Regelungen.

Wir möchten Sie über die den Shop der Saarbrücker Zeitung , die SZ-Einkaufswelt, betreffenden wesentlichen Änderungen informieren. Für Verträge, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen werden, gilt grundsätzlich, dass der Verbraucher die Rücksendekosten der Waren trägt, auch wenn der Warenwert über 40 Euro liegt. Bei Bestellungen in der SZ-Einkaufswelt übernehmen wir jedoch weiterhin die Kosten der Rücksendung für Sie.

Eine weitere Änderung betrifft das Widerrufsrecht . Bisher war es im Falle eines Widerrufs ausreichend, die Ware kommentarlos zurückzusenden. Dies geht nun nicht mehr. Der Verbraucher muss zwar das Wort "Widerruf" nicht zwingend verwenden, allerdings muss aus seiner Erklärung sein Entschluss, dass er sich vom Vertrag lösen will, eindeutig hervorgehen. Bei Bestellungen in der SZ-Einkaufswelt erhalten Sie von uns eine entsprechende Widerrufsbelehrung sowie ein Musterwiderruf-Formular, welches Sie im Falle eines Widerrufs nutzen können. Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf www.sz-einkaufswelt.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Sie haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückzurufen. Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die individuell angefertigt werden, z.B. personalisierte Bücher. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.

Weitere Infos in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.sz-einkaufswelt.de/agb

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