Neue Ermittlungen im Korruptions-Skandal?

Saarbrücken · Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Bestechung hat das Landgericht im Korruptionsskandal um das Landesamt für Zentrale Dienste einen 63-jährigen Geschäftsmann verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

 Im Korruptionsskandal beim LZD ist nun auch der angeklagte Unternehmer verurteilt worden. Foto:B&B

Im Korruptionsskandal beim LZD ist nun auch der angeklagte Unternehmer verurteilt worden. Foto:B&B

. Im Korruptionsskandal um das Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) gibt es möglicherweise eine neue Spur, die zu einem leitenden Finanzbeamten führen könnte. Vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts berichtete gestern ein wegen gewerbsmäßiger Bestechung angeklagter Unternehmer überraschend, dass er einem Finanzbeamten, der für die Beitreibung und Pfändung seiner Steuerrückstände zuständig war, offenbart habe: "Ich werde erpresst!" Er meinte damit seinen "Geschäftspartner" im LZD, der bereits im Mai wegen Bestechlichkeit in 64 besonders schweren Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Hatte also der Regierungsbeschäftigte einen Mitwisser oder exzellente Kontakte zum Fiskus? Der Ex-LZD-Angestellte habe massiv Druck auf ihn ausgeübt, wohl, damit weiter regelmäßig Schmiergeld in seine private Schatulle fließe. Und: Der Mann vom Amt habe sich persönlich beim Fiskus dafür stark gemacht, dass eine Ratenzahlung für offene Steuerschulden mit ihm vereinbart wurde, erzählte der 63-jährige Angeklagte dem Gericht.

Unter dem Strich soll der fristlos gefeuerte Landesdiener seit 2008 rund 300 000 Euro Schmiergeld erhalten haben. Der grauhaarige Unternehmer in blau-kariertem Hemd und Trachtenweste berichtete von der Anklagebank aus, in der Regel habe sich sein Auftraggeber vom Amt etwa ein Drittel der abgesprochenen Beträge für Kehrreinigungen, Grünschnitt, Mäh- und Laubarbeiten bar auszahlen lassen.

Von der Deutlichkeit dieser Aussage seines voll geständigen Mandanten war selbst Verteidiger Dirk Gerlach überrascht. Er will jetzt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Steuergeheimnis durch den Finanzbeamten prüfen. Gerlach verwies darauf, dass sich bislang alle Angaben des 63-Jährigen, der einen Hausmeisterservice betrieb, bewahrheitet haben.

Oberstaatsanwalt Eckhard Uthe machte sich bei dieser Aussage fleißig Notizen zu den anscheinend auch für ihn neuen Details. Aus der Reaktion des Anklagevertreters war zu schließen, dass er unmittelbar Ermittlungen, möglicherweise wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit oder Begünstigung, gegen den Finanzbeamten einleitete. Der namentlich genannte Mann vom Fiskus war gestern nicht zu erreichen. Nach Angaben eines Vorgesetzten weilt er in Urlaub.

Der Oberstaatsanwalt lobte die Aufklärungshilfe des angeklagten Geschäftsmannes. Er habe seine Tatbeteiligung vollständig eingeräumt und sich aus freien Stücken den Ermittlern offenbart. Ohne ihn wäre der schwere Korruptionsfall beim LZD nicht aufgeflogen. Uthe war sich mit Verteidiger Gerlach im geforderten Strafmaß einig: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung - ohne weitere Auflagen.

So fiel auch nach weniger als zwei Stunden Verhandlung das von der Vorsitzenden Richterin Christiane Schmitt verkündete Urteil aus. Sie wies auf die finanzielle Schieflage des Angeklagten hin, von dem eine ältere Vorstrafe wegen Geldfälschung bekannt ist. Weil er als Auftragnehmer des Landesamtes die kompletten Rechnungsbeträge, also auch das gezahlte Schmiergeld, versteuern musste, kam er in gravierende Probleme. Das Finanzamt machte die Konten dicht, woraufhin der im Mai verurteilte LZD-Mitarbeiter sich eingeschaltet habe und mit dem Fiskus einen Zahlungsplan verhandelt habe.

Nach Angaben des Unternehmers sollte er monatlich 3000 Euro an den Fiskus zahlen. Der Ex-Regierungsangestellte S. beanspruchte weiter für sich einen Bar-Betrag in der gleichen Größenordnung, so dass für den Hausmeisterservice kaum noch ein Gewinn blieb.

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