Nachsendeauftrag greift nicht

Saarbrücken · 24,90 Euro hat Leserreporter Roland Moser für einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post bezahlt. Nur nachgesendet wurde die Post seiner verstorbenen Mutter nie. Als „nicht zustellbar“ wurden die Briefe zurückgeschickt.

Nach dem Tode seiner Mutter hat Roland Moser aus Saarbrücken bei der Deutschen Post einen Nachsendeauftrag gestellt, damit für sie an ihrem bisherigen Wohnsitz eingehende Briefe an ihn weitergeleitet werden. Denn er habe noch Krankenhaus- und Arztrechnungen für die Verstorbene erwartet, die er schnellstmöglich begleichen wollte, so der SZ-Leser-Reporter. 24,90 Euro kostete ihn dieser Service.

Als jedoch nach einiger Zeit immer noch keine Sendungen bei ihm eingetroffen seien, habe er am letzten Wohnsitz seiner Mutter nachgefragt. Zufällig sei dort an diesem Tag ein Brief mit einer Mahnung eingetroffen. Eine Nachfrage habe ergeben, dass die vorangegangenen Rechnungen als nicht zustellbar zurückgeschickt wurden, berichtet der SZ-Leser.

Daraufhin habe er umgehend beim Nachsendeservice der Post nachgefragt, die ihm sofortige Abhilfe zugesichert habe. "Aber nichts geschah. Bis heute hat mich kein einziger Brief erreicht", ist Moser verärgert. Während er auf seine zwei Schreiben an die Post noch keine Rückmeldung erhalten habe, seien an der letzten Anschrift seiner Mutter weitere Sendungen eingegangen. Für Moser ist der Fall ein Zeichen für "den schlechten Service und die mangelhafte Kundenorientierung" des Konzerns.

Der SZ-Leser habe den Nachsendeantrag korrekt gestellt, sagt Heinz-Jürgen Thomeczek von der Pressestelle in Frankfurt der "Deutschen Post DHL ". Stattdessen habe der Zusteller wohl einen Fehler gemacht. Er sei an seine Sorgfaltspflicht erinnert worden. "Wir können uns nur beim Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen", sagt der Sprecher.

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