Nach tödlichem Unfall mit 16-Jähriger am Steuer: Freund (19) angeklagt

Saarbrücken · Ein Auto ist in der Nacht zum 18.10.2016 bei Schwalbach von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Am Steuer: Eine erst 16-Jährige ohne Führerschein, die bei dem Unfall starb. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen ihren Freund (19) erhoben, der mit im Auto gesessen haben soll...

 Eine 16-Jährige ist im Oktober 2016 gestorben, nachdem sie mit diesem Auto gegen einen Baum geprallt war.

Eine 16-Jährige ist im Oktober 2016 gestorben, nachdem sie mit diesem Auto gegen einen Baum geprallt war.

Foto: Becker&Bredel

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 19-Jährigen aus Püttlingen erhoben. Dem jungen Mann wird fahrlässige Tötung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in zwei Fällen vorgeworfen.Wie aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervorgeht, soll der 19-Jährige am 17.10.2016 gegen 17:30 Uhr in Alsting (Frankreich) einen PKW Audi 80 mit französischem Kennzeichen gekauft haben. Nachdem er mit dem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug an einer Tankstelle in Saarbrücken getankt hatte, setzte er die Fahrt in dem Auto fort, obwohl er zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein besaß. Am frühen Morgen des 18.10.2016 zwischen 2:00 Uhr und 4:15 Uhr soll die erst 16-jährige Freundin des Angeschuldigten das Steuer übernommen haben. Auch sie war nicht im Bestz einer Fahrerlaubnis. Etwa 500 Meter hinter dem Ortsausgang Püttlingen soll sie aufgrund eines Fahrfehlers von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert sein. Die 16-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Nach der Kollision soll sich der Beschuldigte vom Unfallort entfernt haben, ohne den Unfall zu melden.

Der wegen Verkehrsdelikten bereits vorbestrafte 19-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft zugegeben, dass er vermutlich während des Unfalls auf dem Beifahrersitz gesessen habe, auch wenn er sich daran nicht mehr erinnern könne. Ein verkehrstechnisches Gutachten sowie ein ärztliches Attest und die Vernehmung von Zeugen sollen den Sachverhalt weiter klären.

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