Moselle und Elsass bei Sonntagsöffnung ausgenommen

Saarbrücken · Von der Sonntagsöffnung in Frankreich werden die meisten Saarländer wenig haben. Zwar hat die französische Regierung kürzlich entschieden, Städten und Gemeinden an zwölf statt bisher fünf Sonntagen pro Jahr die Öffnung ihrer Geschäfte zu erlauben (die SZ berichtete). Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings das ans Saarland angrenzende Département Moselle sowie das Elsass . Die deutsch-französische Anwältin Marie Buron erinnerte gegenüber der SZ daran, dass das Recht in den französischen Ostgebieten noch stark von der deutschen Besatzung geprägt ist. Allein in der aktuellen Fassung des französischen Arbeitsrechtes gibt es ein ganzes Kapitel mit Sonderregelungen für Elsass und Moselle . In Artikel L3134-2 ist zu lesen: "Die Arbeit in Industriebetrieben, Geschäften sowie Handwerksbetrieben ist an Sonn- sowie Feiertagen (…) untersagt." Ausnahmen im Dezember

Von der Sonntagsöffnung in Frankreich werden die meisten Saarländer wenig haben. Zwar hat die französische Regierung kürzlich entschieden, Städten und Gemeinden an zwölf statt bisher fünf Sonntagen pro Jahr die Öffnung ihrer Geschäfte zu erlauben (die SZ berichtete). Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings das ans Saarland angrenzende Département Moselle sowie das Elsass .

Die deutsch-französische Anwältin Marie Buron erinnerte gegenüber der SZ daran, dass das Recht in den französischen Ostgebieten noch stark von der deutschen Besatzung geprägt ist. Allein in der aktuellen Fassung des französischen Arbeitsrechtes gibt es ein ganzes Kapitel mit Sonderregelungen für Elsass und Moselle . In Artikel L3134-2 ist zu lesen: "Die Arbeit in Industriebetrieben, Geschäften sowie Handwerksbetrieben ist an Sonn- sowie Feiertagen (…) untersagt."

Ausnahmen im Dezember

Ausnahmen soll es nur an den vier Dezember-Sonntagen sowie "bestimmten Sonn- und Feiertagen" geben. Damit sei allerdings pro Stadt nur ein Extra-Sonntag im Jahr gemeint, so Didier Baumgarten vom Metzer Unternehmerverband. Baumgarten sagt, die Unternehmer im Départe ment Moselle plädierten zwar für das Prinzip der Sonntagsschließungen, hätten aber gerne mehr Ausnahmen, beispielsweise jeweils eine für den Winter- und den Sommerschlussverkauf. Er glaubt trotzdem nicht daran, dass die Sonderregelung bald gekippt werden könnte. Seit dem Krieg habe sich in diesem Bereich nicht viel verändert.

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