Mit dem Jagdmesser zugestochen: Gericht verurteilt 21-Jährigen

Saarbrücken · Der junge Mann (21) auf der Anklagebank ist psychisch krank. In seinem Wahn brachte er einen Mitbewohner beinahe um. Nun wird er auf Dauer in die forensische Psychiatrie gesperrt. Eventuell bleibt er dort sein Leben lang.

. Dieses harte Urteil fiel den Richtern des Saarbrücker Schwurgerichts nicht leicht. Aber sie hatten keine andere Wahl, als den 21 Jahre alten Angeklagten, der im Wahn auf einen schlafenden Mitbewohner eingestochen hatte, zum Schutz der Allgemeinheit auf Dauer einzusperren.

"Sie sind krank und für ihr Tun strafrechtlich nicht verantwortlich." sagte der Vorsitzende Richter zu dem Betroffenen. Deshalb sei eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe zwar nicht möglich. "Aber wir können es nicht verantworten, ihre Krankheit in Freiheit behandeln zu lassen. Das Risiko ist einfach zu groß. Beim nächsten Mal bringen sie vielleicht jemanden um." Deshalb sei die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen forensischen Psychiatrie anzuordnen.

Der Angeklagte reagierte äußerlich völlig unbeeindruckt auf dieses Urteil. Es ist unklar, ob er dessen Tragweite überhaupt voll erfasst hat. Nach Feststellung der Richter leidet er unter paranoider Schizophrenie. Diese Krankheit komme schubweise. Dazu habe der Angeklagte früher berichtet, dass er in diesen Momenten Stimmen in seinem Kopf höre, die ihm sagen, was er zu tun habe. Dem könne er sich dann nicht widersetzen. Fazit des Gerichts, gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten: In solchen Momenten sei der 21-Jährige zwar noch in der Lage, das Unrecht seines Tuns einzusehen. Er sei aber nicht mehr fähig, sein Verhalten entsprechend zu steuern. Deshalb sei er schuldunfähig.

Seit wann der Mann unter dieser schweren psychischen Krankheit leidet, ist ungewiss. Erstmals diagnostiziert wurde die Erkrankung in diesem Jahr, nachdem der Angeklagte wegen der Messerattacke in Untersuchungshaft kam. Zuvor hatte er Ende Mai 2014 ohne ersichtlichen Grund in einer Saarbrücker Wohngemeinschaft mit einem Jagdmesser auf seinen Mitbewohner eingestochen. Dabei zielte die rund 18 Zentimeter lange Klinge in Richtung Herz. Aber der Betroffene hatte Glück. Das Messer traf das Brustbein, rutschte dort ab und verursachte so lediglich eine wenige Zentimeter tiefe Wunde. Der Angeklagte wusste dies offenbar zunächst nicht. Er sah das Blut, dachte offenbar an eine tödliche Verletzung und sagte: "Es tut mir Leid." Und: "Wir sehen uns in einem anderen Leben wieder." Dann habe er versucht, sich selbst umzubringen.

Nach diesem beinahe tödlichen Angriff gebe es keine Alternative als die dauerhafte Unterbringung des Mannes in der forensischen Psychiatrie , so die Richter. Dort könne der Mann medizinisch betreut werden. Seine Krankheit sei zwar nicht heilbar - aber therapierbar.

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