Ministerin Bachmann: Bundesgesetz stärkt stationäre Hospize

Saarbrücken · Todkranke Menschen haben ein Recht darauf, dass sie bestmöglich versorgt sind. Ein Recht, das der Bundestag Ende vergangenen Jahres mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung gestärkt hat.

Wie sich dieses Gesetz auswirkt und welche Ziele es verfolgt, hat die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU ) beim jüngsten Saarbrücker Hospizgespräch erläutert. Etwa 100 Interessenten kamen ins Haus der Ärzte.

Ziel des Gesetzes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung insbesondere im ländlichen Raum flächendeckend auszubauen, sagte Bachmann. "Das Saarland hat bereits ein dichtes Netz aus ambulanten und stationären Hospizen", betonte die Gesundheitsministerin. Bachmann erklärte, dass mithilfe des Gesetzes neben stationären und ambulanten Hospizen auch die Palliativversorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern ausgebaut werden soll. Die Ministerin erläuterte einige der Regelungen, die das neue Gesetz vorsieht. Stationäre Hospize würden finanziell gestärkt, indem die Krankenkassen einen höheren Mindestzuschuss für Patienten zahlten. Zudem übernähmen die Krankenkassen 95 statt bislang 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten.

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