Milde Urteile für Bande "Terror Inc."

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern die Urteile gegen vier Mitglieder einer Bande, die unter dem Namen "Terror Inc." (Abkürzung von Terror Incorporated, zu deutsch Terror-Gesellschaft) gerichtsbekannt ist, die Urteile gesprochen

Saarbrücken. Das Landgericht hat gestern die Urteile gegen vier Mitglieder einer Bande, die unter dem Namen "Terror Inc." (Abkürzung von Terror Incorporated, zu deutsch Terror-Gesellschaft) gerichtsbekannt ist, die Urteile gesprochen. Drei von ihnen müssen zwischen vier und fünfeinhalb Jahre hinter Gitter, einer kam mit einer Bewährungsstrafe davon, weil er bisher noch nicht vorbestraft ist. Bei zwei Angeklagten war auch die Verhängung von Sicherungsverwahrung im Gespräch. Der Staatsanwalt hatte sie gefordert. Das Gericht sah davon ab, weil bei einem das forensische Gutachten nicht ausreichte und bei dem anderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden musste.Überfall an WeihnachtenIn dem Prozess ging es um einen Überfall an Weihnachten 2007 auf einen Wohnungsinhaber in Dudweiler. Nach den Feststellungen des Gerichts bat ein bereits verurteilter Zeuge den Chef der "Terror Inc." um Unterstützung. Er wollte offenbar dem ehemaligen Partner seiner Freundin eine Abreibung verpassen. Der soll sehr unsanft mit der Dame umgegangen sein und sie ständig misshandelt haben. Die Bande ließ sich also zu einer Fahrt nach Dudweiler in die Wohnung des Ex-Freundes anstiften. Dort erwartete man gerade den Pizzaservice. Ein zufällig anwesender Besucher öffnete die Tür, wurde direkt angegriffen und fast zu Tode geprügelt. Die Täter kannten das ausersehene Opfer nicht und erwischten darum den Falschen. Der Wohnungsinhaber, dem der Besuch galt, stach laut Rekonstruktion des Überfalls mit einem Messer auf den Anstifter ein und flüchtete anschließend über das schneebedeckte Dach. Im Wald zurückgelassenAngesichts der Blutlachen in der Wohnung trat die Bande den Rückzug an. Eine Zeit lang hat einer von ihnen den Verletzten - Blut lief ihm dabei aus einem Hosenbein - Huckepack getragen, so die Darstellung vor Gericht. Dann wurde er in einem Wald seinem Schicksal überlassen. Er konnte sich zu einer Straße schleppen, wo ihn ein Autofahrer entdeckte.Das Gericht verurteilte daher die Angeklagten nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung und Beihilfe dazu sondern auch wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer welchen Anteil an der Tat hatte, konnte nicht restlos aufgeklärt werden. Einer der Täter entwendete auf dem Weg zum Tatort einen Nothammer aus einem Saarbahnzug und schlug damit auf das Opfer ein. Dem Bandenchef wurde keine Misshandlung nachgewiesen. "Er lässt lieber andere die Drecksarbeit machen", hieß es in der Urteilsbegründung. Er wurde zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein Besucher der Verhandlung kommentierte das Urteil: "Endlich mal ein Richter, der sein Handwerk versteht."

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