Mehr Ruhe am Kieselhumes

Saarbrücken · Der Saarbrücker Stadtrat soll heute eine neue Satzung für das Kieselhumes-Stadion beschließen. Mit ihr hätten die Ordner mehr Möglichkeiten gegen Krachmacher. Und ein Rechtsstreit könnte sein Ende finden.

 Die Ruhe vor dem Spiel. Nach dem Anpfiff im Stadion am Kieselhumes kann es allerdings ganz schön laut werden. Das nervt viele Anwohner. Eine neue Satzung für das Stadion soll Abhilfe schaffen. Archivfoto: das bilderwerk/Ulf Barbian

Die Ruhe vor dem Spiel. Nach dem Anpfiff im Stadion am Kieselhumes kann es allerdings ganz schön laut werden. Das nervt viele Anwohner. Eine neue Satzung für das Stadion soll Abhilfe schaffen. Archivfoto: das bilderwerk/Ulf Barbian

Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, alkoholisiertes Erscheinen, Randalieren, Lärmen und diverse andere missliebige Verhaltensweisen sind im Kieselhumes-Stadion spätestens mit Erlass einer entsprechenden Satzung vom 11. September 2012 verboten. Was aber nicht immer ganz reichte, um die Anlieger vor schädlichen Belästigungen zu schützen.

Obwohl das Sport- und Bäderamt sich große Mühe gab, durch technische Vorkehrungen die Lärmemissionen der Anlage in Schach zu halten, gaben einzelne "Ausreißer" Anlass zur Frage, ob wirklich alles Menschenmögliche getan wurde. Zuletzt gab es im Juni eine peinliche Panne, als ein Mieter des Stadions gegen die Vorschriften eine eigene Beschallungsanlage benutzte und das Wohngebiet Rotenbühl mitbeschallte, anstatt nur die Zuschauer (SZ vom 10. Juni). Das stärkte im Lärmschutzverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Position der Klägerin gegen die Stadt. Warum war sie nicht eingeschritten? Um mit ihr Einigung zu erzielen und das seit Jahren laufende Verfahren zu erledigen, soll der Stadtrat am heutigen Dienstag die Satzung zur Nutzung der Sportanlage Kieselhumes (und analog des FC-Sportfeldes) präzisieren. Es ist davon auszugehen, dass das Stadtparlament dies auch tut. Der Entwurf ist mit dem Anwalt der Klägerin abgestimmt, es handelt sich also quasi um ein vertragsfertiges Friedensangebot.

Kernpunkt ist die "hinreichende Durchsetzbarkeit" diverser Verbote durch den Ordnungsdienst (siehe Anhang). Die Änderung der Satzung stellt die bestehende Rechtlage klar, sie bringt keine neuen Verbote oder Tatbestände ins Spiel, sondern soll den Vollzug der Verbote durch den Ordnerdienst erleichtern. Auf den Punkt gebracht: Der Ordnungsdienst soll mehr Möglichkeiten haben und hat bei erkennbaren Verstößen weniger Ermessen als heute.

 Für die einen Spaß´, für die anderen Lärm. Fanfaren sind im Stadion am Kieselhumes nicht erlaubt. Foto: Fotolia/M.Schröder

Für die einen Spaß´, für die anderen Lärm. Fanfaren sind im Stadion am Kieselhumes nicht erlaubt. Foto: Fotolia/M.Schröder

Foto: Fotolia/M.Schröder

Zum Thema:

Auf einen BlickIm Stadion verboten sind Druckluftfanfaren, Trommeln oder ähnliche Lärm erzeugende Instrumente, Beschallungseinrichtungen, Waffen und Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse gebraucht werden können, ätzende, leicht entzündliche, färbende oder gesundheitsschädigende feste, flüssige oder gasförmige Substanzen, Flaschen, Becher, Krüge und Dosen, die aus zerbrechlichen, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, Fackeln, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkerzen, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände, alkoholische Getränke aller Art und Drogen, Laser-Pointer, Tiere. wp

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