Mehr Jobs in der Gastronomie

Regionalverband · Laut einer Studie des Pestel-Instituts hat die Einführung des Mindestlohns vor einem Jahr weder Jobs gekostet noch die Wirtschaft geschwächt. Im Gegenteil. Es wurden mehr Jobs geschaffen und die Kaufkraft gestärkt. Auch im Regionalverband Saarbrücken.

Ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) für den Regionalverband Saarbrücken eine positive Bilanz. "Zum ersten Mal haben alle Beschäftigten einen festen Lohnsockel unter den Füßen - von der Küchenhilfe bis zur Verkäuferin im Backshop", erläutert Mark Baumeister, Geschäftsführer der NGG Saar.

Noch vor einem Jahr hätten die Arbeitgeber im Regionalverband davor gewarnt, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Wirtschaft schwächen und Jobs kosten würde. Die NGG legt dazu jetzt eine aktuelle Mindestlohn-Analyse vor, das die Gewerkschaft beim Pestel-Institut in Auftrag gegeben hat. Die Wissenschaftler haben die Beschäftigungssituation im Regionalverband ausgewertet. Und das kam dabei heraus: "Anstatt Servicekräfte oder Küchenpersonal zu entlassen, haben Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten neue Kräfte eingestellt. Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres immerhin 3520 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - und damit 8,7 Prozent mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab", erläutert Baumeister. Das bedeute auch mehr Kaufkraft im Regionalverband . Davor würde vor allem die heimische Wirtschaft profitieren. Denn laut Pestel Studie hätten "die Beschäftigten, die den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, das zusätzlich verdiente Geld nahezu eins zu eins in den Konsum gegeben", erklärt Baumeister.

Für Frank Christoph Hohrath, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Saar (Dehoga), ist es noch zu früh, eine Bilanz zu ziehen: "Angesichts der Tragweite des Mindestlohns ist ein Jahr relativ kurz. Zumal es der Wirtschaft gerade gut geht. Die wirtschaftliche Belastungsprobe kommt erst dann, wenn es mal nicht mehr so gut läuft." In den Beratungen, die der Dehoga anbietet, geht es bereits jetzt öfter um Themen wie zusätzliche Ruhetage, verkürzte Öffnungszeiten und Preisanpassungen. "Unsere Betriebe müssen jetzt noch genauer planen, um unnötige Kosten zu vermeiden, und auch, um Konflikt mit dem neuen Arbeitszeitgesetz zu geraten." Denn das sieht vor, dass die Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht mehr überschritten werden darf. Das sei in der Gastronomie unter anderem wegen Sonderveranstaltungen wie Hochzeiten, nicht immer möglich. Da reiche auch die Regelung nicht, dass in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden am Tag gearbeitet werden darf. Sein Verband plädiert deshalb für eine Höchstarbeitszeit pro Woche, wie es die Europäische Arbeitszeit-Richtline vorsieht, damit Betriebe besser planen können. Insgesamt sei es für Gastronomen seit Einführung des Mindestlohns und des Arbeitszeitgesetzes schwieriger geworden, alle Vorgaben zu erfüllen.

Hohrath ist deshalb auch zurückhaltend, wenn es um die Forderung der NGG geht, den Mindestlohn weiter zu erhöhen. "Man darf das Außenmaß nicht verlieren", betont er. Für die NGG Saar ist eine Erhöhung des Mindestlohns in einem ersten Schritt auf zehn Euro pro Stunde dagegen zur konsequent, betont NGG-Geschäftsführer Mark Baumeister. Das zeige auch die Rentenberechnung des Bundesarbeitsministeriums. Baumeister rechnet vor: "Um eine Rente von mindestens 769 Euro pro Monat - also gerade einmal die Grundsicherung im Alter - zu bekommen, müsse ein Beschäftigter mindestens 11,50 Euro pro Stunde verdienen. Und das 45 Jahre lang in Vollzeit."

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