Mehr arbeitsfreie Tage für die Weiterbildung

Saarbrücken · Um sechs Tage im Jahr Weiterbildungsangebote nutzen zu können, müssen Arbeitnehmer künftig nur noch zwei statt bisher drei arbeitsfreie Tage aufbringen. Die restliche Zeit werden sie vom Arbeitgeber freigestellt.

Das hat der Landtag gestern in letzter Lesung beschlossen. Neben Angeboten zur politischen und beruflichen Weiterbildung können nun auch Qualifizierungen für das Ehrenamt beantragt werden. Die Opposition kritisierte die Änderungen als unzureichend. Sie forderten, dass - wie in anderen Bundesländern - Arbeitnehmer fünf Tage Bildungszeit erhalten, für die sie vollständig entgeltlich freigestellt werden.

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