Mauschelei bei Stiftung Kulturbesitz - wusste Regierung von „sittenwidriger“ Auftragsvergabe?

Saarbrücken · Bei der Vergabe von millionenschweren Aufträgen der Stiftung Kulturbesitz an Projektsteuerer Marx wurde nach einem Urteil des Landgerichts gegen die guten Sitten verstoßen. Deshalb seien Klagen von beiden Seiten nichtig.

Die Richter der dritten Zivilkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Ulrich Hoschke schreiben Klartext in ihrem Urteil im Verfahren der GmbH von Projektsteuerer Gerd Marx gegen die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz . Marx als Geschäftsführer der GmbH und Ex-Stiftungsvorstand Ralph Melcher haben nach Feststellung des Gerichtes "vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig" gehandelt und "zum Zwecke des Verstoßes gegen das Vergaberecht unerlaubt zusammengewirkt". So ist es in einer Pressemitteilung des Landgerichts zu lesen.

Marx, der von der Stiftung für seine Projektsteuerung unter anderem beim Neubau des vierten Museumspavillons und anderer Aufträge bereits 1,17 Millionen Euro erhalten hat, wollte angeblich noch ausstehendes Honorar von 468 000 Euro einklagen. Die Stiftung reagierte mit einer so genannten Widerklage und forderte 729 000 Euro an überzahlten Vergütungen zurück. Die Richter wiesen beide Klagen als nichtig ab, weil Mauschelei im Spiel gewesen sei. Zwei Projektsteuererverträge, ein Architektenvertrag und weitere kostspielige Ergänzungsvereinbarungen hätten nach dem geltenden Vergaberecht öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Den Vertragspartnern Melcher und Marx seien diese Voraussetzungen der Auftragsvergabe von zwei Anwälten erläutert worden. Die Stiftung müsse sich heute das Handeln ihres Ex-Vorstandes Melcher "zurechnen lassen". Insbesondere habe Melcher die Vereinbarungen "nicht zum eigenen Vorteil hinter dem Rücken seines Dienstherren und zu dessen Schaden getroffen". Es sei vielmehr davon auszugehen, dass das damalige Kulturministerium informiert war und dort ausreichende Rechtskenntnisse in Sachen Vergaberecht existierte.

Wesentliche Vertragsabschlüsse fielen in die Amtszeit der heutigen Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ) als Kulturministerin. Federführend im Stiftungs-Kuratorium in Sachen Museumsneubau war damals ihr Vorgänger Jürgen Schreier (CDU ).

In der Mitteilung des Landgerichts heißt es weiter, Marx und die von Melcher vertretende Stiftung Kulturbesitz hätten mit den Verträgen "gegen die guten Sitten verstoßen". Wer sich an "gesetzes- oder sittenwidrigen Transaktionen beteilige", dessen Leistungen seien "unwiederbringlich und ersatzlos" verloren.

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