Mann mit Schreckschusspistole unterwegs – 700 Euro Strafe

Saarbrücken · Ein Saarländer (40) ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte zunächst vor dem Landgericht Berufung gegen das Urteil eingelegt, sie dann aber zurückgezogen.

An Halloween 2013, dem Tag vor Allerheiligen, hatte der 40-Jährige mit einer Schreckschusspistole vor einem als "Kettensägenmann" verkleideten Mann herumgefuchtelt.

Wer jedoch eine Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums bei sich trägt, braucht einen kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport wäre nicht strafbar gewesen. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu 70 Tagessätzen zu je zehn Euro.

Dagegen wollte der Verurteilte Berufung einlegen. Begründung: Als Arbeitsloser habe er nur ein geringes Einkommen und könne die Summe nicht aufbringen. Die Waffe habe er zum Selbstschutz bei sich gehabt, da er in einer gefährlichen Gegend wohne.

Der Vorsitzende Richter der Berufungskammer hielt ihm vor, dass er die Vorschriften des Waffengesetzes kenne und sich nicht in einer Notwehrsituation befunden habe. Damit gehe das Urteil in Ordnung. Wenn er die Berufung weiterbetreibe, werfe er weiteres Geld aus dem Fenster, zumal er bei einer Verurteilung nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Auslagen der Zeugen zu tragen habe. Der Mann will nun auf Rat des Gerichts versuchen, die Geldstrafe in eine Arbeitsauflage umwandeln zu lassen.

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