Mangelware: Kindersitze in Taxis

Saarbrücken · Kleinkinder müssen bei einer Autofahrt richtig gesichert sein. Doch bei einer Taxifahrt scheint das nicht selbstverständlich zu sein – viele Taxis im Saarland verfügen lediglich über Sitzerhöhungen, die für Kinder ab sechs Jahren geeignet sind.

 Taxifahrer müssen seit dem 1. Januar 1998 Kinder unter zwölf Jahren mit einem Kindersitz transportieren. Die Zeiten, in denen Kinder auf den Schoß genommen wurden, sind vorbei.

Taxifahrer müssen seit dem 1. Januar 1998 Kinder unter zwölf Jahren mit einem Kindersitz transportieren. Die Zeiten, in denen Kinder auf den Schoß genommen wurden, sind vorbei.

Foto: dpa

Der Berliner Stefan Brauße wollte kürzlich gemeinsam mit seiner Familie seine Schwiegereltern im Saarland besuchen, landete am Flughafen Saarbrücken-Ensheim und steckte dort mit seiner Familie erstmal fest. Dem Flughafenpersonal gelang es nämlich nicht, ein Taxi zu ordern, dass über einen Kindersitz für seinen 21 Monate alten Sohn verfügte. "Das habe ich sonst noch nirgends erlebt", erzählt Brauße, es gebe Rechtsvorschriften für Taxis, die in seinem Fall nicht eingehalten worden seien.

"Mein Thron für jede Fahrt. Nie ohne Kindersitz - auch im Taxi!" - so lautet der Slogan eines Info-Flyers des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP). Darin stehen die geltenden Vorschriften für den Transport von Kindern in Taxis. "Diese gelten bundesweit, auch für das Saarland", sagt Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des BZP. Seit dem 1. Januar 1998 gibt es die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, dass Kinder unter zwölf Jahren in einem speziellen Kindersitz transportiert werden müssen.

"Die Taxis sind dazu verpflichtet, Kindersitze ab der Gewichtsgruppe eins für Kleinkinder ab neun Monaten beziehungsweise ab neun Kilogramm bereitzustellen", sagt Hans-Jörg Hartmann, Vorsitzender der Fachvereinigung Taxi- und Mietwagenverkehr, die zum Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland (LVS) gehört. Babyschalen der Klasse null (bis 13 kg) seien aus Platzgründen durch eine "Erleichterungsregel" für Taxis von der Vorschrift ausgenommen. Der Taxifahrer muss dafür sorgen, dass in seinem Taxi mindestens zwei Kinder ordnungsgemäß gesichert werden können - für zumindest eines davon muss die Sicherung in einem Sitz der Gruppe eins möglich sein. So schreibt es die rechtliche Verordnung (StVO §21 Art.1a) vor. Doch scheint es Schwierigkeiten und Unklarheiten bei der Umsetzung zu geben.

Georg Walter Fox hat einen eigenen Taxibetrieb in Saarbrücken . Seine Fahrzeuge verfügten immer über mindestens zwei Kindersitze, so wie vom Bundesverkehrsministerium vorgegeben. Teilweise seien die Kindersitze in den Rücksitzen integriert, dabei handele es sich aber um Sitze für die Gewichtsgruppe drei, für Kinder ab sechs Jahren beziehungsweise ab 22 Kilogramm. "Kindersitze mit Rückenlehne, die für Kleinkinder notwendig sind, nehmen so viel Platz ein, dass wir dann der Verpflichtung neben vier Personen auch 50 Kilo Gepäck laden zu können, nicht mehr nachkommen könnten", sagt Fox .

Das Taxiunternehmen Schneider in Saarbrücken verwendet ebenfalls in den Rücksitz integrierte Sitzerhöhungen. Allerdings stellt das Unternehmen nach eigenen Angaben als einziges in Saarbrücken auf Vorbestellung auch Babyschalen für fünf Euro Aufpreis zur Verfügung. Laut Geschäftsführer Steve Schneider ist es wichtig, das Unternehmen rechtzeitig zu informieren, dass Kleinkinder mitreisen. Im Taxibetrieb Patricia Andres in Saarlouis verfügen die Taxis ebenfalls über zwei eingebaute Kindersitze (Gruppe drei). Babyschalen müssen hier von den Eltern selbst mitgebracht werden. Auch das Unternehmen Wagner in St. Wendel sowie das Unternehmen Martin Schmalenbach in Neunkirchen haben keine Babyschalen. Martin Schmalenbach verwendet integrierte Kindersitze mit einsetzbarer Rückhalteeinrichtung. Taxi Wagner führt eine Sitzerhöhung im Taxi mit, weitere können hier auf Bestellung angefordert werden. "Bei der Mitnahme von Kindern gab es bei uns im Raum Wadern noch nie Schwierigkeiten", sagte eine Mitarbeiterin des Taxiunternehmens Martin in Wadern. Die Eltern geben bei der Taxibestellung das Alter des Kindes an, und das Taxi werde mit dem geeigneten Kindersitz ausgestattet. Beim Transport von Babies hätten die Eltern bislang immer selbst eine Babyschale dabei gehabt.

Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des BZP, legt die Klassifizierung der Sitze so aus: Die integrierten Kindersitze sicherten auch Kinder der Gewichtsgruppe eins und zwei, wichtig sei nur eine vorhandene Fangschale, die für eine kindgerechte Gurtführung sorge. Außerdem werde nicht oft nach Sitzen für Kleinkinder verlangt.

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