Lyoner in der falschen Pelle

Saarbrücken · Ein Rinderdarm-Händler wird verdächtigt, in betrügerischer Absicht an sieben Saar-Metzger Kranzdärme verkauft zu haben, die nicht den Vorschriften entsprachen. Gesundheitsgefahren bestünden nicht, hieß es.

 Lyoner ist das Nationalgericht der Saarländer. Jetzt hat es betrügerische Geschäfte mit der Lyoner-Pelle gegeben.Foto: atb/Bonenberger

Lyoner ist das Nationalgericht der Saarländer. Jetzt hat es betrügerische Geschäfte mit der Lyoner-Pelle gegeben.Foto: atb/Bonenberger

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Die Lyoner gehört zum Saarland wie die Weißwurst zu Bayern. Deshalb werden die Nachrichten, die Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD ) und sieben saarländische Metzgereien gestern verkündeten, viele Fleischwurstgenießer erschrecken. "Wir haben einen üblen Vorgang von Verbrauchertäuschung im Saarland feststellen müssen", erklärte Jost gestern im Landtag vor Journalisten. Nicht nur die Wurstkäufer seien als Geschädigte anzusehen, sondern auch die betroffenen sieben Metzgereien (Bobenrieth Saarbrücken , Doll Losheim, Ralf Konz Perl, Ludwig Pieper Saarlouis , Ruf Schwalbach-Elm, Paul Schäfer Saarwellingen und Scherer Dillingen). Ein Händler aus dem Saarland habe Rinderkranzdärme, die gemäß Verordnung nicht im Lebensmittelbereich verwendet werden dürfen, außer an die Saar-Metzgereien auch an Betriebe in Bayern, Frankreich, Luxemburg und Italien verkauft. Der Händler habe ein Lager in Luxemburg . Die dortigen Behörden seien in dem Lager auf "Ungereimtheiten" gestoßen und hätten daraufhin die Behörden im Saarland informiert. Das Landesamt für Verbraucherschutz unterrichtete am Dienstag die betroffenen Metzgereien, die die Lyoner und Hausmacherwürste, die in den verdächtigen Rinderkranzdärmen steckten, sofort aus dem Verkehr zogen. Inzwischen ermitteln Kripo und Staatsanwaltschaft gegen zwei Inhaber des Handelsbetriebs wegen Betrugs und Verstoßes gegen Lebensmittelgesetze , wie Staatsanwältin Isabelle Michels sagte. Es hätten Durchsuchungen stattgefunden.

Minister Jost sagte, dass sein Haus nicht von einer Gesundheitsgefährdung durch bereits verkaufte Lyoner und Hausmacherwürste ausgehe. Hintergrund des Betrugs sind Bestimmungen, die wegen der BSE-Ansteckungsgefahr ("Rinderwahnsinn") in der EU vor zwölf Jahren erlassen wurden. Demnach dürfen Rinderkranzdärme aus Europa nicht mehr zum Verzehr verkauft werden. Lyoner und Hausmacherwürste werden daher üblicherweise in Wursthaut gefüllt, die aus südamerikanischen Rinderdärmen hergestellt wird. Der verdächtigte Händler habe aber vermutlich Rinderdärme, die aus einem nicht zugelassenen Betrieb in Frankreich stammen sollen, als legale Ware verkauft, sagte Jost. "Das ist Verbrauchertäuschung, da kennen wir kein Pardon", betonte Jost.

"Von mehr als 14 Tonnen Rinderdärmen aus dem Lager in Luxemburg wissen die Behörden nicht, wo sie hingeliefert worden sind", sagte Kerstin Scherer-Herr vom Landesamt für Verbraucherschutz . Dieses Lager stehe in Kontakt zur Tennisschlägersaiten-Produktion.

Pferdemetzger Guido Bobenrieth aus Saarbrücken sagte der SZ, er sei vom Landesamt an seinem Geburtstag informiert worden. Die letzten 100 Lyoner-Ringe, die in Naturdärme des unter Verdacht stehenden Händlers gesteckt wurden, seien bei ihm im vergangenen Herbst über die Ladentheke gegangen. Sarah Backes von der Metzgerei Doll in Losheim sagte, der Schaden betrage dort etwa 2000 Euro. "Wir setzen auf das Vertrauen unserer Kunden", sagte Backes. "Mir ist das unverständlich", erklärte Rüdiger Löw von der Metzgerei Paul Schäfer in Saarwellingen. Löw und alle anderen betroffenen Metzger wurden bereits seit Jahren von dem Händler beliefert, der bisher einen guten Ruf hat. "Nur durch Transparenz können wir den Schaden begrenzen", sagte Löw. "Wie will man sich gegen kriminelle Energie wehren?", fragte sich Pieper-Geschäftsführer Carl Jakob . Zum Glück seien die Kunden relativ gelassen.

Meinung:Schnelle Reaktion

Von SZ-Redakteur Dietmar Klostermann

So soll Verbraucherschutz aussehen: Die schnelle Reaktion von Minister Jost und den betroffenen mittelständischen Metzgern nach Bekanntwerden des Betrugsverdachts nötigt Respekt ab. Nur mit Transparenz kann in Zeiten, da Lebensmittelskandale Alltag geworden sind, das Vertrauen der Verbraucher gesichert werden. Die sieben Metzger haben die Würste sofort, nachdem sie von Jost und seinen Leuten informiert worden waren, aus dem Verkauf genommen. Dass das Vertrauen der Metzger in den unter Verdacht stehenden Händler , der sie teilweise bereits seit Jahrzehnten beliefert, nachhaltig erschüttert ist, ist ebenso klar. Dennoch zeigt der Fall, dass es weiterhin Lücken im Verbraucherschutz gibt. Ein eindeutiger Beweis für die Herkunft der Rinderkranzdärme wird offenbar gesetzlich nicht gefordert. Die Vertrauensbasis allein hilft weder Metzgern noch Verbrauchern.

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