Lösung für Steuerzahler hinter der Grenze

Saargemünd · Bisher zahlen ehemalige Pendler, die in Deutschland gearbeitet haben und in Frankreich leben, doppelt Steuern. Doch das könnte sich bald ändern. Beide Länder haben sich nämlich auf einen Kompromiss geeinigt.

 Arsène Schmitt, Vorsitzender des Komitees zur Verteidigung der Grenzgänger. Foto: CDTFM

Arsène Schmitt, Vorsitzender des Komitees zur Verteidigung der Grenzgänger. Foto: CDTFM

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Deutschland und Frankreich haben einen Kompromiss über die Versteuerung von Renteneinkünften der Grenzgänger gefunden. Das verkündete Arsène Schmitt, Vorsitzender des "Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers de la Moselle" (CDTFM, Komitee zur Verteidigung der Grenzgänger aus dem Département Moselle) mit Sitz in Saargemünd.

Üblicherweise muss ein Steuerzahler seine Steuern an das Finanzamt seines Wohnortes zahlen. So mussten also Rentner, die früher in Deutschland gearbeitet haben und in Frankreich wohnen, ihre Steuern beim französischen Finanzamt entrichten. Doch mit der deutschen Rentenversteuerungsreform 2005 kam auf diese ehemaligen Grenzgänger eine Doppelbelastung zu, denn ihre Renteneinkünfte wurden zusätzlich auch in Deutschland versteuert.

In den vergangenen Jahren suchten zahlreiche Betroffene Hilfe in den Sprechstunden des CDTFM. "Es sind teilweise sehr betagte Menschen, die von deutschen Steuerbehörden eine Menge Papierkram geschickt bekommen und überfordert sind", schildert Schmitt die Situation. "Es ist gar nicht so einfach, da durchzublicken." Außerdem diskriminiere diese Regelung Grenzgänger im Vergleich zu anderen Steuerzahlern klar, erklärt Schmitt, warum er sich so resolut für ihre Abschaffung engagiert.

Nun haben sich die Finanzministern beider Staaten, Wolfgang Schäuble (CDU) und Pierre Moscovici (PS), auf einen Kompromiss geeinigt. Damit werden die Renteneinkünfte der Betroffenen ausschließlich in Frankreich versteuert. Dafür wird der französische Staat einen Finanzausgleich an Deutschland zahlen. Die genaue Summe ist noch nicht durchgesickert, es soll sich aber um einen Betrag zwischen 13 und 20 Millionen Euro handeln.

So weit zu dem Vorhaben beider Länder - doch noch gilt das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen. Wann die beabsichtigten Änderungen in Kraft treten, hänge von der gesetzgeberischen Umsetzung einer Zusatzvereinbarung in beiden Staaten ab, teilte das saarländische Finanzministerium mit.

Dass es so weit gekommen ist, dass sich Spitzenpolitiker überhaupt mit dem Thema beschäftigen, ist zum größten Teil dem Engagement des CDTFM zu verdanken, der mit Demonstrationen und dem Kontakt zur Politik seinem Anliegen Nachdruck verliehen hatte. "Wir freuen uns natürlich über diese Entwicklung", sagte Arsène Schmitt unserer Zeitung. Er schätzt, dass rund 70 000 Menschen in Lothringen und im Elsass betroffen sind. Jedoch bleibt Schmitt vorsichtig: "Wir müssen nun sehen, wie die Änderungen in die Praxis genau umgesetzt werden, ab wann sie in Kraft treten werden und ob eine rückwirkende Anwendung in Erwägung gezogen wird."

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